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Änderung Fahrerlaubnis-Verordnung durch Cannabisgesetz – Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren.

Ein junger Mann, erwischt unter Cannabiseinfluss am Steuer, weigert sich, an einer ärztlichen Begutachtung teilzunehmen und verliert daraufhin seinen Führerschein. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigt nun die Rechtmäßigkeit des Entzugs und weist die Beschwerde des Mannes gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe zurück. Obwohl die Grenzwerte für Cannabis im Straßenverkehr sich geändert haben, bleibt der Fall ein Präzedenzfall für die konsequente Ahndung von Drogen am Steuer.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Kläger hat gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis geklagt, nachdem er unter dem Einfluss von Cannabis gefahren war und behördlichen Anordnungen zur ärztlichen Begutachtung nicht nachgekommen ist.
  • Das Verwaltungsgericht lehnte Prozesskostenhilfe ab, da es keine hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung sah.
  • Die Beschwerde des Klägers gegen diese Entscheidung wurde abgewiesen; er muss die Gerichtskosten tragen.
  • Die Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung durch das neue Cannabisgesetz hat keinen Einfluss auf diesen Fall.
  • Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, hier der Bescheid vom 28. März 2022.
  • Das Oberverwaltungsgericht betont die Wichtigkeit, behördliche Anordnungen ernst zu nehmen, insbesondere in Zusammenhang mit der Fahrtauglichkeit.
  • Die Entziehung der Fahrerlaubnis erfolgte aufgrund mangelnder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
  • Die Entscheidung unterstreicht die juristischen Konsequenzen von Drogenkonsum im Straßenverkehr und die Folgen von Nichtbefolgung behördlicher Anordnungen.

Neustart im Fahrerlaubnisrecht: Cannabisgesetz beeinflusst Führerscheinentzug

Die Fahrerlaubnis-Verordnung ist ein zentrales Element des deutschen Fahrerlaubnisrechts und regelt unter anderem die Voraussetzungen für den Erwerb und den Verlust der Fahrerlaubnis. In der jüngeren Vergangenheit hat das neue Cannabisgesetz die Rechtslage für Fahrerlaubnisinhaber entscheidend beeinflusst. Insbesondere der Drogenkonsum am Steuer und die damit verbundenen Entziehungsverfahren liefern sowohl für Betroffene als auch für Juristen neue Herausforderungen. Diese Gesetzesänderung hat weitreichende Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit und führt zu einer verstärkten Diskussion über Führerscheinentzug und die Notwendigkeit von Medizinisch-Psychologischen Untersuchungen (MPU) für Konsumenten von Cannabis.

Mit der Anpassung der Rechtsvorschriften wird deutlich, dass das Fahren unter Drogen nicht nur rechtliche Konsequenzen hat, sondern auch ernsthafte Auswirkungen auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Der Bußgeldkatalog für Drogenkonsum am Steuer wird umfangreicher und die Strafen verschärfen sich. Diese Entwicklungen fordern eine genauere Betrachtung der bestehenden Regelungen und der damit verbundenen Verfahren bei der Führerscheinkontrolle. Im Folgenden wird ein konkreter Fall untersucht, der die neuen Herausforderungen und die dadurch entstandenen rechtlichen Fragestellungen veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


Fahrerlaubnisentziehung wegen Cannabis: Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit

Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Beschwerde eines Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe im Zusammenhang mit der Entziehung seiner Fahrerlaubnis zurückgewiesen. Der 1995 geborene Mann war am 4. August 2021 unter Cannabiseinfluss am Steuer erwischt worden. In seinem Blutserum wurden THC-Konzentrationen von 1,0 ng/ml und THC-Carbonsäure von 12,2 ng/ml festgestellt.

Behördliche Anordnung und Konsequenzen

Daraufhin ordnete die zuständige Behörde am 9. Februar 2022 an, dass sich der Fahrer innerhalb von acht Tagen einer ärztlichen Begutachtung mit Drogenscreening unterziehen und das Gutachten binnen 28 Tagen vorlegen sollte. Der Betroffene kam dieser Aufforderung nicht nach. Als Konsequenz entzog ihm die Behörde am 28. März 2022 die Fahrerlaubnis, da sie ihn gemäß §§ 46 und 11 Abs. 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen einstufte.

Rechtliche Bewertung des Gerichts

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dem Kläger keine Prozesskostenhilfe für seine Klage gegen den Fahrerlaubnisentzug zu gewähren. Es sah keine hinreichende Erfolgsaussicht für die Rechtsverfolgung des Klägers.

Das Gericht betonte, dass für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der nicht befolgten Begutachtungsanordnung der Zeitpunkt ihres Erlasses maßgeblich sei – in diesem Fall der 12. Februar 2022. Zu diesem Zeitpunkt galt noch der sogenannte analytische Nachweisgrenzwert für THC von 1 ng/ml im Blutserum als Indikator für einen Verstoß gegen das Gebot, zwischen Cannabiskonsum und Fahren zu trennen.

Keine Anwendung neuer Grenzwerte

Die Richter stellten klar, dass spätere Gesetzesänderungen, wie das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes am 1. April 2024 oder die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes am 22. August 2024, für diesen Fall nicht relevant seien. Eine rückwirkende Anwendung neuer, möglicherweise milderer Grenzwerte sei im Fahrerlaubnisrecht nicht vorgesehen.

Das Gericht wies darauf hin, dass die Beurteilung der Nichteignung des Fahrers auf seinem Verhalten zum Zeitpunkt der Entscheidung basiere, insbesondere auf seiner Weigerung, das geforderte Gutachten vorzulegen. Diese mangelnde Mitwirkungsbereitschaft verliere ihre Bedeutung nicht durch spätere Rechtsänderungen.

Bestätigung der behördlichen Entscheidung

Das Oberverwaltungsgericht kam zu dem Schluss, dass die Behörde bei Erlass ihrer Begutachtungsanordnung zu Recht davon ausgegangen sei, der Kläger habe gegen das Trennungsgebot verstoßen. Die Nichtbefolgung dieser Anordnung habe folgerichtig zur Anwendung des § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV und zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt.

Mit dieser Entscheidung bestätigte das Gericht die Rechtmäßigkeit des Fahrerlaubnisentzugs und wies die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe zurück.


Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung unterstreicht die strikte Anwendung des zum Zeitpunkt der behördlichen Anordnung geltenden Rechts bei Fahrerlaubnisentziehungen wegen Cannabiskonsums. Spätere Gesetzesänderungen finden keine rückwirkende Anwendung. Die Weigerung, sich einer angeordneten Begutachtung zu unterziehen, rechtfertigt den Fahrerlaubnisentzug, unabhängig von späteren Rechtsänderungen. Dies verdeutlicht die Bedeutung der Mitwirkungspflicht des Fahrerlaubnisinhabers und die Konsequenzen einer Verweigerung.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie unter Cannabiseinfluss am Steuer erwischt werden, müssen Sie mit ernsten Konsequenzen rechnen, selbst wenn neue, mildere Gesetze in Kraft treten. Das Gericht berücksichtigt den Zeitpunkt Ihres Verstoßes und Ihrer Reaktion auf behördliche Anordnungen. Besonders wichtig: Ignorieren Sie keine Aufforderungen zur ärztlichen Begutachtung, da dies automatisch als Indiz für Ihre Fahruntauglichkeit gewertet wird. Eine Verweigerung der Mitwirkung kann direkt zum Entzug Ihrer Fahrerlaubnis führen, unabhängig von späteren Gesetzesänderungen. Beachten Sie, dass die Chancen, gegen einen Fahrerlaubnisentzug erfolgreich vorzugehen, oft gering sind und Prozesskostenhilfe möglicherweise nicht gewährt wird.


Weiterführende Informationen

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Welche rechtlichen Schritte kann man unternehmen, wenn die Fahrerlaubnis wegen Cannabiskonsums entzogen wurde?

Wenn Ihre Fahrerlaubnis aufgrund von Cannabiskonsum entzogen wurde, stehen Ihnen mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um gegen diese Entscheidung vorzugehen:

Widerspruch einlegen

Der erste Schritt ist in der Regel das Einlegen eines Widerspruchs gegen den Bescheid der Fahrerlaubnisbehörde. Hierfür gilt eine Frist von einem Monat ab Zustellung des Bescheids. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und eine Begründung enthalten, warum Sie die Entscheidung für unrechtmäßig halten.

Antrag auf aufschiebende Wirkung

Parallel zum Widerspruch können Sie beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung stellen. Wird diesem stattgegeben, dürfen Sie vorläufig weiter Auto fahren, bis über Ihren Widerspruch entschieden wurde.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Sollte Ihr Widerspruch abgelehnt werden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung des Widerspruchsbescheids Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Hier ist es ratsam, die Erfolgsaussichten sorgfältig abzuwägen, da ein Gerichtsverfahren mit Kosten verbunden sein kann.

Prozesskostenhilfe beantragen

Wenn Sie die Kosten des Verfahrens nicht selbst tragen können, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dies muss separat beim zuständigen Gericht beantragt werden. Die Bewilligung hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen und den Erfolgsaussichten Ihres Anliegens ab.

Fahreignungsbegutachtung

In vielen Fällen ordnet die Behörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Wenn Sie diese zunächst verweigert haben, können Sie sich im Rahmen des Widerspruchs- oder Klageverfahrens doch noch dazu bereit erklären, um Ihre Fahreignung nachzuweisen.

Nachweis der Fahreignung

Unabhängig vom rechtlichen Vorgehen ist es wichtig, dass Sie aktiv Ihre Fahreignung nachweisen. Dies kann durch freiwillige Drogenscreenings, den Besuch von Beratungsstellen oder die Teilnahme an Aufklärungsprogrammen geschehen.

Beachtung der Änderungen durch das Cannabisgesetz

Mit der geplanten Änderung des Cannabisgesetzes könnten sich die Grenzwerte und Beurteilungskriterien für die Fahreignung bei Cannabiskonsum ändern. Es ist daher wichtig, die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und gegebenenfalls in Ihrer Argumentation zu berücksichtigen.

Bedenken Sie, dass jeder Fall individuell betrachtet wird. Die Erfolgsaussichten Ihres Vorgehens hängen stark von den spezifischen Umständen ab, die zur Entziehung Ihrer Fahrerlaubnis geführt haben.


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Wie wirkt sich die Weigerung, an einem angeordneten Drogenscreening teilzunehmen, auf den Entzug der Fahrerlaubnis aus?

Die Weigerung, an einem behördlich angeordneten Drogenscreening teilzunehmen, kann schwerwiegende Folgen für Ihre Fahrerlaubnis haben. Grundsätzlich darf die Fahrerlaubnisbehörde die Verweigerung eines Drogenscreenings als Indiz für eine mögliche Fahrungeeignetheit werten.

Rechtliche Grundlage und Konsequenzen

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) kann die Fahrerlaubnisbehörde die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anordnen, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass der Betroffene Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes widerrechtlich besitzt oder konsumiert. Wenn Sie sich weigern, das angeordnete Gutachten beizubringen, darf die Behörde gemäß § 11 Abs. 8 FeV auf Ihre Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen.

Auswirkungen der Cannabislegalisierung

Mit der Teillegalisierung von Cannabis und der Einführung des neuen § 13a FeV haben sich die Regelungen etwas geändert. Bei einmaligem Cannabiskonsum ohne Zusammenhang mit dem Straßenverkehr darf die Behörde nun nicht mehr automatisch ein ärztliches Gutachten oder eine MPU anordnen. Allerdings gilt dies nicht für andere Betäubungsmittel oder bei wiederholten Verstößen im Straßenverkehr unter Cannabiseinfluss.

Vorgehen der Behörde

Wenn Sie sich weigern, am Drogenscreening teilzunehmen, wird die Behörde in der Regel wie folgt vorgehen:

  1. Sie erhalten eine schriftliche Aufforderung zur Beibringung des Gutachtens mit einer Fristsetzung.
  2. Bei Nichteinhaltung der Frist folgt meist eine Ermahnung mit erneuter Fristsetzung.
  3. Verstreicht auch diese Frist ungenutzt, kann die Behörde Ihnen die Fahrerlaubnis entziehen.

Beachten Sie, dass die Behörde Ihre Weigerung als Indiz für einen möglichen Drogenmissbrauch werten kann. In einem solchen Fall müssen Sie mit dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis rechnen, auch wenn kein konkreter Drogenkonsum nachgewiesen wurde.

Handlungsmöglichkeiten

Wenn Sie mit einer Aufforderung zum Drogenscreening konfrontiert werden, sollten Sie die Situation ernst nehmen. Eine Verweigerung ohne triftigen Grund kann schnell zum Verlust Ihrer Fahrerlaubnis führen. Prüfen Sie sorgfältig, ob die Anordnung rechtmäßig ist und ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen für ein Drogenscreening tatsächlich vorliegen.


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Welche Blut-THC-Grenzwerte gelten für die Annahme von Fahrungeeignetheit und welche Rolle spielen neue gesetzliche Grenzwerte?

Seit dem 22. August 2024 gilt in Deutschland ein gesetzlicher THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum für die Annahme der Fahrungeeignetheit im Straßenverkehr. Dieser Wert wurde im Rahmen des Cannabisgesetzes festgelegt und in § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) verankert.

Wenn Sie als Autofahrer mit einem THC-Wert von 3,5 ng/ml oder höher angetroffen werden, müssen Sie mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot rechnen. Stellen Sie sich vor, Sie konsumieren Cannabis und fahren anschließend Auto – in diesem Fall ist es wichtig zu wissen, dass der neue Grenzwert deutlich höher liegt als der zuvor von der Rechtsprechung angewandte Wert von 1,0 ng/ml.

Ausnahmen vom neuen Grenzwert

Für bestimmte Personengruppen gelten strengere Regeln. Wenn Sie Fahranfänger in der Probezeit sind oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt für Sie weiterhin ein Grenzwert von 1,0 ng/ml THC im Blutserum. In solchen Fällen droht bei Überschreitung eine Strafe von 250 Euro.

Mischkonsum von Cannabis und Alkohol

Besonders streng geht der Gesetzgeber beim Mischkonsum vor. Wenn in Ihrem Blut sowohl THC als auch Alkohol nachgewiesen wird, erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro. Dies gilt unabhängig von der Höhe der jeweiligen Konzentrationen.

Auswirkungen auf laufende Verfahren

Die neuen gesetzlichen Grenzwerte können Auswirkungen auf bestehende Fahrerlaubnis-Entziehungsverfahren haben. Stellen Sie sich vor, Ihnen wurde der Führerschein aufgrund eines THC-Wertes zwischen 1,0 und 3,5 ng/ml entzogen. In einem solchen Fall könnten Sie möglicherweise eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen, da der neue Grenzwert nun höher liegt.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Mit der Änderung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch das Cannabisgesetz wurde auch die Anordnung einer MPU neu geregelt. Eine MPU wird nun in der Regel erst bei wiederholten Verstößen oder bei Anzeichen für Cannabismissbrauch angeordnet. Wenn Sie beispielsweise zum ersten Mal mit Cannabis im Straßenverkehr auffällig werden, führt dies nicht automatisch zu einer MPU-Anordnung.


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Inwiefern können spätere Gesetzesänderungen oder neuere Gutachten Einfluss auf ein laufendes Entziehungsverfahren haben?

Spätere Gesetzesänderungen und neuere Gutachten können erheblichen Einfluss auf ein laufendes Entziehungsverfahren haben. Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung durch das Cannabisgesetz.

Einfluss von Gesetzesänderungen

Gesetzesänderungen können rückwirkend auf laufende Verfahren angewendet werden, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist. Im Fall der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung durch das Cannabisgesetz ist eine solche Rückwirkung gegeben. Der neue § 13a FeV findet auch auf bereits laufende Verfahren Anwendung.

Wenn Sie sich in einem laufenden Entziehungsverfahren befinden, kann dies bedeuten, dass die Behörde ihre Entscheidung an die neue Rechtslage anpassen muss. Beispielsweise könnte eine zuvor angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nun nicht mehr erforderlich sein, wenn Sie nur einmalig mit Cannabis am Steuer aufgefallen sind und keine weiteren Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.

Bedeutung neuer Gutachten

Neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder Gutachten können ebenfalls Einfluss auf laufende Verfahren haben. Wenn beispielsweise ein neues Gutachten zu dem Schluss kommt, dass der bisher geltende THC-Grenzwert im Blut nicht aussagekräftig für die tatsächliche Fahruntüchtigkeit ist, könnte dies in Ihrem Verfahren berücksichtigt werden.

Stellen Sie sich vor, Sie befinden sich in einem Entziehungsverfahren aufgrund eines THC-Wertes von 2,0 ng/ml im Blut. Wenn nun ein neues wissenschaftliches Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass erst ab 3,5 ng/ml eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit anzunehmen ist, könnte dies zu Ihren Gunsten in das Verfahren eingebracht werden.

Verfahrensrechtliche Aspekte

Es ist wichtig zu beachten, dass die Berücksichtigung neuer Gesetze oder Gutachten von der jeweiligen Verfahrensphase abhängt. In einem laufenden Verwaltungsverfahren sind Behörden grundsätzlich verpflichtet, Änderungen der Sach- und Rechtslage bis zum Zeitpunkt ihrer Entscheidung zu berücksichtigen.

In gerichtlichen Verfahren kann die Situation komplexer sein. Hier kommt es darauf an, in welcher Instanz sich das Verfahren befindet und ob das Gericht neue Tatsachen noch berücksichtigen kann. In der Revisionsinstanz beispielsweise prüft das Gericht in der Regel nur Rechtsfehler des vorinstanzlichen Urteils, kann aber unter Umständen auch neue Gesetze anwenden.

Wenn in Ihrem Fall bereits eine Entscheidung getroffen wurde, die noch nicht rechtskräftig ist, können Sie die neuen Gesetzesänderungen oder Gutachten im Rahmen eines Widerspruchs oder einer Klage geltend machen. Sollte die Entscheidung bereits rechtskräftig sein, könnte unter bestimmten Voraussetzungen ein Wiederaufnahmeverfahren in Betracht kommen.


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Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Analytischer Nachweisgrenzwert

Der analytische Nachweisgrenzwert bezeichnet die Konzentration einer Substanz im Blut, ab der ein Verstoß gegen rechtliche Vorschriften angenommen werden kann. Im Kontext von THC (dem psychoaktiven Wirkstoff in Cannabis) liegt dieser Grenzwert in Deutschland bei 1 ng/ml Blutserum. Diese Zahl wird verwendet, um zu bestimmen, ob eine Person unter dem Einfluss von Cannabis steht und somit nicht fahrtauglich ist. Beispiel: Wenn ein Autofahrer mit einem THC-Gehalt von 1 ng/ml oder höher im Blut erwischt wird, gilt er als unter Cannabiseinfluss fahruntüchtig.


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Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist ein Regelwerk, das die rechtlichen Bestimmungen für den Besitz und den Entzug der Fahrerlaubnis in Deutschland festlegt. Sie regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Person die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besitzt oder verliert. Beispiel: Wenn jemand unter Drogeneinfluss fährt, kann ihm gemäß der FeV die Fahrerlaubnis entzogen werden.


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Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die Personen gewährt wird, die sich die Kosten eines Gerichtsverfahrens nicht leisten können. Dabei wird geprüft, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hat und der Antragsteller wirtschaftlich bedürftig ist. Beispiel: Wenn jemand gegen einen Führerscheinentzug klagt, aber kein ausreichendes Einkommen hat, kann er Prozesskostenhilfe beantragen, um die Anwalts- und Gerichtskosten zu decken. Im vorliegenden Fall wurde die Prozesskostenhilfe verwehrt, da keine Erfolgsaussichten für die Klage gesehen wurden.


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Mitwirkungspflicht

Die Mitwirkungspflicht bedeutet, dass eine Person verpflichtet ist, an behördlichen Anordnungen oder Maßnahmen aktiv mitzuwirken, insbesondere wenn Zweifel an ihrer Eignung bestehen, z. B. zum Führen eines Fahrzeugs. Beispiel: Wird jemand angewiesen, ein Drogenscreening durchzuführen, muss er dieser Aufforderung nachkommen. Eine Nichtbeachtung kann rechtliche Konsequenzen, wie den Entzug der Fahrerlaubnis, nach sich ziehen.


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Cannabisgesetz

Das Cannabisgesetz beschreibt die gesetzlichen Regelungen in Bezug auf die Verwendung und die Handhabung von Cannabis. Änderungen darin können die rechtliche Beurteilung von Drogen im Straßenverkehr beeinflussen, etwa durch Anpassung der Grenzwerte, die zur Einschätzung der Fahrtauglichkeit verwendet werden. Beispiel: Eine Erhöhung des THC-Grenzwerts im Blut durch das Cannabisgesetz könnte zukünftig andere Bewertungsmaßstäbe für die Fahruntauglichkeit setzen, jedoch nicht rückwirkend.


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Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, oft als „Idiotentest“ bezeichnet, ist ein Verfahren zur Beurteilung der Fahreignung einer Person, die aufgrund von Regelverstößen oder gesundheitlichen Bedenken überprüfen lassen muss, ob sie weiterhin geeignet ist, ein Fahrzeug zu führen. Im Kontext von Drogenkonsum am Steuer, wie Cannabis, wird eine MPU oft angeordnet, um zu entscheiden, ob der Betroffene seinen Führerschein zurückerhält. Beispiel: Wird jemand unter Drogeneinfluss erwischt und der Führerschein entzogen, kann eine bestandene MPU Voraussetzung für die Rückerlangung des Führerscheins sein.


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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 11 Abs. 8 FeV: Diese Vorschrift regelt die Anforderungen an die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen und ermöglicht die Anordnung von Begutachtungen, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Im konkreten Fall war der Kläger nach dem Konsum von Cannabis nicht bereit, sich einer ärztlichen Begutachtung zu unterziehen, was zur Annahme seiner Ungeeignetheit führte.
  • § 46 FeV: Dieser Paragraph befasst sich mit der Entziehung der Fahrerlaubnis und den Voraussetzungen, unter denen dies erfolgt, insbesondere im Hinblick auf die Ungeeignetheit wegen Drogenkonsums. Die konkrete Entscheidung des Beklagten beruht auf der Einschätzung des Klägers als ungeeignet, was die rechtlichen Grundlagen für die Entfernung seiner Fahrerlaubnis stützt.
  • § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO: Diese Vorschrift verlangt eine detaillierte Begründung für die Anordnung des Sofortvollzugs. Im vorliegenden Fall wurde die Anordnung des sofortigen Vollzugs zunächst vom Verwaltungsgericht aufgehoben, da sie nicht ausreichend begründet war, was auf die rechtlichen Anforderungen an solche Entscheidungen hinweist.
  • § 166 Abs. 1 Satz 1 VwGO i. V. m. § 114 Satz 1 ZPO: Diese Bestimmungen sind für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entscheidend. Das Gericht hat die Erfolgsaussicht der Klage des Klägers verneint, was bedeutet, dass der Kläger nicht nachweisen konnte, dass seine Klage Aussicht auf Erfolg hatte, was zur Ablehnung der Prozesskostenhilfe führte.
  • BVerwG, Beschl. v. 14.6.2024 – BVerwG 3 B 11.23: Die Entscheidung behandelt die anwendbaren rechtlichen Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Fahreignung und der rechtlichen Relevanz des Zeitpunkts der letzten Verwaltungsentscheidung. Im aktuellen Fall bestätigt die Entscheidung, dass die zum Zeitpunkt der Entziehung der Fahrerlaubnis herrschenden Umstände maßgeblich sind, was für die rechtliche Bewertung des Vorgehens des Beklagten entscheidend war.

Das vorliegende Urteil

OVG Lüneburg – Az.: 12 PA 27/24 – Beschluss vom 23.09.2024


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