Das Problem des fehlenden Sicherheitsabstands
Das Nichteinhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstands gehört mit zu den häufigsten Unfallursachen. Dennoch scheint bei vielen Autofahrern die Wichtigkeit eines gebührenden Abstands zwischen den Fahrzeugen immer noch nicht in den Köpfen angekommen zu sein. Da sich viele Verkehrsteilnehmer aufgrund dieser Arglosigkeit fahrlässigerweise nicht an den Sicherheitsabstand halten, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und Auffahrunfällen im deutschen Straßenverkehr. Aus diesem Grund wird ein Abstandsverstoß, den viele Autofahrer als Banalität ansehen, teilweise mit empfindlichen Strafen sanktioniert.
„halber Tachowert“
Zu der Frage, wie groß der Sicherheitsabstand sein muss, macht das Gesetz keine genauen Angaben. In § 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es lediglich, dass bei einem plötzlichen Abbremsen des Vordermannes noch rechtzeitig angehalten werden kann. Wie groß der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug tatsächlich sein muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie richtet sich der angemessene Abstand nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Gemäß einer gängigen Faustformel entspricht der richtige Sicherheitsabstand dem „halben Tachowert“. Danach wären bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h zum Beispiel 40 Meter Abstand zum voranfahrenden Fahrzeug anzuhalten. Diese Faustregel setzt sich aus dem benötigten Bremsweg und dem Reaktionsweg zusammen. Die sogenannte Schrecksekunde sollte hier unbedingt mit eingerechnet werden, da sie wichtige Reaktionszeit verstreichen lässt. Die hier beschriebenen Rechenformeln sind allerdings für die Rechtsprechung keineswegs bindend. Sie stellen lediglich einen unverbindlichen Maßstab dar.
Der Mindestabstand in verschiedenen Situationen

Sanktionen bei einem Abstandsverstoß
Wegen der zahlreichen Unfälle, die durch zu dichtes Auffahren verursacht werden, sind die Geldstrafen für die Unterschreitung des Sicherheitsabstands auffallend hoch. Der Bußgeldkatalog legt in zwei Geschwindigkeitsbereichen ein abgestuftes Strafensystem fest, die bei einer Unterschreitung drohen. In besonders schweren Fällen kann es zum Beispiel zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro, vier Punkten in Flensburg und zu einer dreimonatigen Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Aufgrund des hohen Strafmaßes und der relativ guten Verteidigungsmöglichkeiten bei einem Abstandsverstoß sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt zur Verteidigung herangezogen werden. Nur ein versierter Rechtsanwalt erkennt etwa Anhaltspunkte für Messfehler oder Messungenauigkeiten. Bei einem Abstandsverstoß empfiehlt es sich also in fast allen Fällen einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht aufzusuchen.
