Vorgeworfener Verstoß:
Erforderlicher Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug um weniger als 4/10 des halben Tachowertes unterschritten.
System zur Messung:
Verkehrskontrollsystem VKS 3.0
Bearbeitende Behörde:
Thüringer Polizei – Zentrale Bußgeldstelle
Datum:
18.04.2016
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde von der Thüringer Polizei – Zentrale Bußgeldstelle vorgeworfen am 18.04.2016 in 07613 Walperheim auf der A 9 in Fahrtrichtung München auf der mittleren Fahrspur bei Kilometer 167,5 den erforderlichen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug um weniger als 4/10 des halben Tachowertes nicht eingehalten zu haben. Die Abstandsmessung erfolgte mit einem Verkehrskontrollsystem VKS 3.0.
Von der Kanzlei wurde ein Verkehrssachverständiger mit der Überprüfung der Messung beauftragt. Dieser stellte fest, dass kann Nachweis für eine ordnungsgemäße Vermessung der mittleren Fahrspur vorlag und keine Ausbildungsnachweise des Mess- und Auswertepersonal in der Bußgeldakte vorhanden waren.
Weitere Informationen zur Abstandsmessung durch das Verkehrskontrollsystem VKS 3.0.
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