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Absehen von Fahrverbot – lange Verfahrensdauer bei Zweijahresfrist

Raser mit 149 km/h auf der Autobahn muss blechen! Obwohl er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um fast 50 km/h überschritt, entgeht der Fahrer einem Fahrverbot. Stattdessen verdoppelte das Oberlandesgericht Brandenburg die Geldbuße auf satte 640 Euro – und lehnte die Rechtsbeschwerde des Rasers ab.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde als offensichtlich unbegründet verworfen.
  • Der Ausgangspunkt war ein Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften.
  • Das Amtsgericht hatte zunächst ein Bußgeld verhängt und ein Fahrverbot abgelehnt, da dies in diesem Fall nicht erforderlich erschien.
  • Der Betroffene rief das Oberlandesgericht an und beanstandete formelle und materielle Rechtsfehler im Urteil des Amtsgerichts.
  • Er argumentierte, dass die Erhöhung des Bußgelds ohne ausreichende Begründung und unter Berücksichtigung eines Fahrverbots erfolgt sei, was nicht zulässig sei.
  • Das Gericht wies die Rüge der Verletzung formellen Rechts als unzureichend aus, was zur Unzulässigkeit des Rechtsmittels führte.
  • Die Entscheidung des Amtsgerichts wurde bestärkt, da die Geldbuße als angemessen angesehen wurde, um einen erzieherischen Effekt zu erzielen.
  • Die Nichtverhängung eines Fahrverbots wurde als gerechtfertigt erachtet, da der Betroffene nicht vorbelastet war und fahrlässig handelte.
  • Die Auswirkungen für den Betroffenen sind die endgültige Festsetzung der Geldbuße und das Verbot eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung des Gerichts.
  • Der Fall illustriert, dass formelle Fehler bei der Einlegung von Rechtsbeschwerden entscheidend sein können und die Begründung daher sorgfältig erfolgen muss.

Führerscheinkontroversen: Wie lange Verfahrensdauer Fahrverbote beeinflusst

Im deutschen Verkehrsrecht gibt es verschiedene Regelungen, die den Umgang mit Ordnungswidrigkeiten und den damit verbundenen Strafen regeln. Eine der häufigsten Strafen für wiederholte Verkehrsverstöße ist ein Fahrverbot, das für eine bestimmte Dauer verhängt wird. In vielen Fällen bauen Betroffene darauf, rechtliche Möglichkeiten zu prüfen, um ein Fahrverbot zu umgehen oder zu vermeiden. Besonders relevant ist hierbei die Zweijahresfrist, die für die Tilgung von Punkten im Verkehrszentralregister gilt. Längere Verfahrensdauern können dabei unter Umständen zu einer Verzögerung führen, die für den Betroffenen von entscheidender Bedeutung ist.

Ein zentraler Punkt ist die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen und dadurch die verhängte Strafe anzufechten. In Fällen, in denen sich die Verfahren über die festgelegte Frist hinausziehen, kann es für den Betroffenen sinnvoll sein, die Wiedererteilung des Führerscheins zu beantragen oder eine Fristverlängerung in Aussicht zu stellen. Die Berücksichtigung der Verfahrensdauer hat nicht nur Einfluss auf die Rechtssicherheit, sondern auch auf die Verkehrssicherheit insgesamt, da ein Wegfall des Fahrverbots für viele Fahrer von großer Bedeutung ist.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der zeigt, wie die lange Verfahrensdauer bei der Zweijahresfrist in der Praxis zu einem Absehen von einem Fahrverbot führen kann.

Der Fall vor Gericht


Raser auf der Autobahn: Geldbuße verdoppelt, Fahrverbot abgewendet

Ein Autofahrer, der auf der Bundesautobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 49 km/h überschritten hatte, muss eine empfindliche Geldbuße zahlen.

Einspruch gegen Fahrverbot und Geldbuße
Ein Autofahrer, der die Geschwindigkeit um 49 km/h überschritt, wurde mit einer verdoppelten Geldbuße von 640 Euro belegt, während das ursprünglich verhängte Fahrverbot aufgrund seiner fehlenden Vorbelastung entfallen ist. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte in seinem Beschluss vom 15. Juli 2024 ein Urteil des Amtsgerichts Oranienburg, welches die ursprünglich verhängte Geldbuße von 320 Euro auf 640 Euro verdoppelt hatte.

Schwerwiegender Geschwindigkeitsverstoß führt zu Bußgeldverfahren

Der Vorfall ereignete sich auf der Bundesautobahn, wo der Betroffene mit seinem PKW 149 km/h fuhr, obwohl nur 100 km/h erlaubt waren. Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg erließ daraufhin einen Bußgeldbescheid über 320 Euro und ordnete ein einmonatiges Fahrverbot an. Der Autofahrer legte Einspruch ein und beschränkte diesen in der Hauptverhandlung auf den Rechtsfolgenausspruch.

Amtsgericht verdoppelt Geldbuße, verzichtet auf Fahrverbot

Das Amtsgericht Oranienburg entschied, die Geldbuße auf 640 Euro zu verdoppeln, verzichtete aber im Gegenzug auf die Verhängung eines Fahrverbots. In der Urteilsbegründung hieß es, dass bei einem nicht vorbelasteten und fahrlässig handelnden Betroffenen die Erforderlichkeit eines Fahrverbots entfallen könne, wenn durch eine angemessene Erhöhung der Geldbuße bereits ein erzieherischer Effekt eintrete.

Rechtsbeschwerde des Betroffenen bleibt erfolglos

Der Betroffene legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Brandenburg ein. Er argumentierte, die Verdoppelung der Geldbuße sei rechtsfehlerhaft erfolgt, da das Fahrverbot schon wegen Zeitablaufs hätte wegfallen müssen. Das Oberlandesgericht wies diese Argumentation zurück und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts.

OLG: Zeitablauf rechtfertigt nicht automatisch Wegfall des Fahrverbots

In seiner Begründung führte das Oberlandesgericht aus, dass grundsätzlich ein Zeitablauf von mehr als zwei Jahren zwischen Tat und Urteil besondere Umstände erfordere, um ein Fahrverbot noch als unbedingt notwendig anzusehen. Im vorliegenden Fall war diese Zweijahresfrist bei der Entscheidung des Amtsgerichts jedoch noch nicht abgelaufen. Das Gericht betonte: „Die Kompensation seines Wegfalls durch eine Verdoppelung der Geldbuße ist deshalb nicht zu beanstanden.“

Das Oberlandesgericht Brandenburg bestätigte somit die Entscheidung des Amtsgerichts, die Geldbuße zu verdoppeln und im Gegenzug auf ein Fahrverbot zu verzichten. Der Betroffene muss nun die erhöhte Geldbuße von 640 Euro zahlen, die in zwei monatlichen Raten zu je 320 Euro zu entrichten ist. Zusätzlich trägt er die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.


Die Schlüsselerkenntnisse


Diese Entscheidung unterstreicht den richterlichen Ermessensspielraum bei der Sanktionierung von Verkehrsverstößen. Sie zeigt, dass ein Fahrverbot durch eine deutlich erhöhte Geldbuße kompensiert werden kann, wenn dadurch ein vergleichbarer erzieherischer Effekt erzielt wird. Gleichzeitig wird klargestellt, dass ein Zeitablauf von weniger als zwei Jahren zwischen Tat und Urteil nicht automatisch zum Wegfall eines Fahrverbots führt. Dies betont die Flexibilität des Sanktionssystems im Verkehrsrecht bei gleichzeitiger Wahrung seiner präventiven Wirkung.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen schweren Geschwindigkeitsverstoß begangen haben, kann dieses Urteil für Sie relevant sein. Es zeigt, dass Gerichte flexibel bei der Verhängung von Sanktionen vorgehen können. Statt eines Fahrverbots könnte Ihnen eine erhöhte Geldbuße drohen, besonders wenn Sie nicht vorbestraft sind und fahrlässig gehandelt haben. Beachten Sie jedoch, dass ein Zeitablauf von weniger als zwei Jahren zwischen Tat und Urteil nicht automatisch zum Wegfall eines Fahrverbots führt. Im Falle eines Bußgeldbescheids sollten Sie sorgfältig abwägen, ob ein Einspruch sinnvoll ist, da dies zu einer Erhöhung der Strafe führen kann. Es empfiehlt sich, in solchen Situationen rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Optionen zu verstehen und die bestmögliche Strategie zu wählen.


Weiterführende Informationen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Einspruch gegen Fahrverbot und Geldbuße. Informieren Sie sich über rechtliche Möglichkeiten, Fristen und Verfahren, um Ihre Rechte effektiv wahrzunehmen. Nutzen Sie unser Fachwissen, um gut informiert in Ihre nächsten Schritte zu gehen.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Welche Fristen muss ich bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid beachten?

Bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid müssen Sie eine Frist von zwei Wochen einhalten. Diese Frist beginnt mit der Zustellung des Bußgeldbescheids. Innerhalb dieser zwei Wochen muss Ihr Einspruch bei der Behörde eingegangen sein, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Berechnung der Frist

Die Frist beginnt mit dem Tag nach der Zustellung des Bußgeldbescheids. Wenn Sie den Bußgeldbescheid beispielsweise am 1. Oktober erhalten, beginnt die Frist am 2. Oktober und endet am 15. Oktober um Mitternacht. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.

Zustellung des Bußgeldbescheids

Die Zustellung erfolgt in der Regel per Post mit Zustellungsurkunde. Der Postbote übergibt Ihnen das Schriftstück persönlich oder wirft es in Ihren Briefkasten. Das Datum der Zustellung ist für den Fristbeginn maßgeblich. Bewahren Sie den Briefumschlag auf, da er als Nachweis für das Zustellungsdatum dienen kann.

Verspäteter Einspruch

Wenn Sie die Zweiwochenfrist versäumen, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Eine weitere Überprüfung ist dann grundsätzlich ausgeschlossen. In Ausnahmefällen können Sie eine sogenannte „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ beantragen, wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben. Dies könnte der Fall sein, wenn Sie im Krankenhaus waren oder sich im Urlaub befanden. Sie müssen dann nachweisen, dass Sie die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnten.

Form des Einspruchs

Beachten Sie, dass der Einspruch schriftlich erfolgen muss. Sie können ihn per Brief oder Fax einreichen oder persönlich bei der Behörde zu Protokoll geben. Eine E-Mail ist in der Regel nicht ausreichend. Der Einspruch muss innerhalb der Frist bei der Behörde eingegangen sein – das Datum des Poststempels reicht nicht aus.

Wenn Sie diese Fristen und Formvorschriften beachten, stellen Sie sicher, dass Ihr Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zulässig ist und von der Behörde bearbeitet wird.


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Wie formuliere ich einen wirksamen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Um einen wirksamen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zu formulieren, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten:

Formale Anforderungen

Ein wirksamer Einspruch muss schriftlich erfolgen und innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen. Verwenden Sie in Ihrem Schreiben die Formulierung „Hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid vom [Datum] mit dem Aktenzeichen [Nummer] ein.“ Dies ist ausreichend, um die Frist zu wahren.

Inhaltliche Gestaltung

Obwohl eine Begründung für den Einspruch nicht zwingend erforderlich ist, kann sie Ihre Erfolgsaussichten erhöhen. Wenn Sie eine Begründung hinzufügen möchten, sollten Sie folgende Aspekte berücksichtigen:

  • Schildern Sie den Sachverhalt aus Ihrer Sicht präzise und sachlich.
  • Führen Sie konkrete Gründe an, warum Sie den Bußgeldbescheid für fehlerhaft halten.
  • Nennen Sie mögliche Beweismittel oder Zeugen, die Ihre Darstellung unterstützen können.

Strukturierung des Einspruchs

Ein gut strukturierter Einspruch enthält folgende Elemente:

  1. Ihre vollständigen Kontaktdaten
  2. Angaben zum Bußgeldbescheid (Datum, Aktenzeichen)
  3. Die Einspruchserklärung
  4. Gegebenenfalls eine Begründung
  5. Ort, Datum und Ihre Unterschrift

Wenn Sie diese Punkte beachten, erhöhen Sie die Chancen, dass Ihr Einspruch als wirksam anerkannt und Ihr Anliegen sorgfältig geprüft wird. Bedenken Sie, dass ein Einspruch dazu führt, dass der Bußgeldbescheid zunächst nicht rechtskräftig wird und das Verfahren in der Schwebe bleibt.


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Welche Gründe können geltend gemacht werden, um ein Fahrverbot zu vermeiden?

Um ein Fahrverbot zu vermeiden, können Sie verschiedene Gründe geltend machen. Ein häufig angeführter Grund ist das Vorliegen eines Härtefalls, insbesondere wenn berufliche Konsequenzen drohen. Wenn Sie beispielsweise als Berufskraftfahrer tätig sind oder Ihr Arbeitsplatz nur mit dem Auto erreichbar ist, könnte ein Fahrverbot Ihre wirtschaftliche Existenz gefährden.

Augenblicksversagen

Ein weiterer wichtiger Grund ist das sogenannte Augenblicksversagen. Wenn Sie nachweisen können, dass der Verstoß auf einer kurzzeitigen Unaufmerksamkeit beruhte und nicht auf grober Fahrlässigkeit, kann das Gericht unter Umständen von einem Fahrverbot absehen. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn Sie ein Verkehrsschild übersehen haben, weil es teilweise verdeckt war.

Unverhältnismäßige Messung

Auch technische Mängel bei der Geschwindigkeitsmessung können als Grund angeführt werden. Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit der Messung haben, etwa weil das Messgerät zu nah hinter einem Verkehrsschild aufgestellt war, könnte dies ein Argument gegen das Fahrverbot sein.

Keine Gefährdung anderer

Wenn Sie nachweisen können, dass durch Ihren Verstoß keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden, kann dies ebenfalls ein Grund sein, vom Fahrverbot abzusehen. Dies könnte der Fall sein, wenn der Verstoß zu einer Zeit oder an einem Ort geschah, wo kaum Verkehr herrschte.

Besondere persönliche Umstände

In manchen Fällen können auch besondere persönliche Umstände berücksichtigt werden. Wenn Sie beispielsweise auf das Autofahren angewiesen sind, um pflegebedürftige Angehörige zu versorgen, könnte dies als Argument gegen ein Fahrverbot dienen.

Beachten Sie, dass die Erfolgsaussichten stark vom Einzelfall abhängen. Wenn Sie bereits in der Vergangenheit ähnliche Verstöße begangen haben, sinken die Chancen, ein Fahrverbot abzuwenden. In solchen Fällen wird das Gericht die Notwendigkeit einer erzieherischen Maßnahme möglicherweise höher gewichten als Ihre persönlichen Umstände.


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Was passiert, wenn ich gegen eine Erhöhung der Geldbuße vorgehen will?

Wenn Sie gegen eine Erhöhung der Geldbuße vorgehen möchten, können Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dies müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids tun. Der Einspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde erfolgen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Begründung des Einspruchs

In Ihrem Einspruch sollten Sie stichhaltige Argumente vorbringen, warum die Erhöhung der Geldbuße in Ihrem Fall nicht gerechtfertigt ist. Mögliche Argumente könnten sein:

  • Fehlerhafte Berücksichtigung von Vorstrafen: Wenn die Behörde Vorstrafen berücksichtigt hat, die bereits verjährt sind oder nicht in einem sachlichen Zusammenhang mit dem aktuellen Verstoß stehen.
  • Unverhältnismäßigkeit der Erhöhung: Wenn die Erhöhung in keinem angemessenen Verhältnis zu Ihrem Verstoß steht.
  • Besondere persönliche oder wirtschaftliche Umstände: Wenn die Erhöhung für Sie eine besondere Härte darstellt, die bei der Festsetzung nicht berücksichtigt wurde.

Ablauf nach dem Einspruch

Nach Einlegung des Einspruchs wird die Bußgeldbehörde Ihren Fall erneut prüfen. Sie hat dann folgende Möglichkeiten:

  1. Stattgabe des Einspruchs: Die Behörde könnte Ihrem Einspruch stattgeben und die Geldbuße reduzieren oder den Bescheid aufheben.
  2. Abweisung des Einspruchs: Wenn die Behörde an ihrer Entscheidung festhält, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben.
  3. Gerichtsverfahren: Es kommt zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, wo Sie Ihre Argumente vortragen können.

Risiken beachten

Bedenken Sie, dass ein Einspruch auch Risiken bergen kann:

  • Das Gericht könnte die Geldbuße weiter erhöhen oder zusätzliche Sanktionen verhängen.
  • Es können zusätzliche Kosten für das Verfahren entstehen.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob ein Einspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist, sollten Sie die Erfolgsaussichten sorgfältig abwägen. Eine gründliche Prüfung des Bußgeldbescheids und Ihrer individuellen Situation ist ratsam, bevor Sie weitere Schritte unternehmen.


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Welche Chancen bietet eine Rechtsbeschwerde und wie gehe ich dabei vor?

Eine Rechtsbeschwerde bietet Ihnen die Chance, eine gerichtliche Entscheidung in einem Bußgeldverfahren durch eine höhere Instanz überprüfen zu lassen. Sie können dieses Rechtsmittel nutzen, wenn Sie mit dem Urteil oder Beschluss des Amtsgerichts nicht einverstanden sind.

Voraussetzungen für eine Rechtsbeschwerde

Die Rechtsbeschwerde ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Sie können sie einlegen, wenn:

  • Das verhängte Bußgeld mehr als 250 Euro beträgt
  • Ein Fahrverbot angeordnet wurde
  • Ihr Einspruch gegen den Bußgeldbescheid als unzulässig verworfen wurde
  • Das Gericht durch Beschluss entschieden hat, obwohl Sie dem widersprochen hatten

Vorgehen bei einer Rechtsbeschwerde

Wenn Sie eine Rechtsbeschwerde einlegen möchten, müssen Sie folgende Schritte beachten:

  1. Frist einhalten: Sie haben eine Woche Zeit nach Verkündung oder Zustellung des Urteils, um die Rechtsbeschwerde einzulegen.
  2. Einreichung: Die Beschwerde muss schriftlich beim Amtsgericht eingereicht werden, das das Urteil gefällt hat.
  3. Begründung: Innerhalb eines Monats nach Zustellung des schriftlichen Urteils müssen Sie die Rechtsbeschwerde begründen.
  4. Inhalt der Begründung: Sie müssen darlegen, warum Sie das Urteil für fehlerhaft halten. Dabei können Sie Verfahrensfehler oder falsche Rechtsanwendung geltend machen.

Chancen einer Rechtsbeschwerde

Die Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde hängen stark vom Einzelfall ab. Generell bietet sie Ihnen die Möglichkeit:

  • Rechtliche Fehler im Urteil korrigieren zu lassen
  • Eine einheitliche Rechtsprechung zu fördern
  • In bestimmten Fällen eine Strafmilderung zu erreichen

Wenn Sie beispielsweise ein Fahrverbot erhalten haben und die Verfahrensdauer sehr lang war, könnte dies ein Grund sein, das Fahrverbot aufzuheben. Die Zweijahresfrist für die Verhängung eines Fahrverbots spielt hierbei eine wichtige Rolle.

Risiken beachten

Bedenken Sie, dass eine Rechtsbeschwerde auch Risiken birgt. Das Beschwerdegericht kann nicht nur zu Ihren Gunsten, sondern auch zu Ihren Ungunsten entscheiden. Zudem fallen zusätzliche Kosten an, wenn die Beschwerde erfolglos bleibt.


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Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Ordnungswidrigkeit

Eine Ordnungswidrigkeit ist eine Rechtsverletzung, die nicht den Charakter eines Verbrechens hat, aber dennoch mit einem Bußgeld oder anderen Sanktionen geahndet werden kann. Sie verstößt gegen gesetzliche Regelungen, beispielsweise im Verkehrsrecht. Beispiel: Ein Autofahrer, der bei Rot über die Ampel fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld bestraft werden. Im Kontext des Textes bezieht sich die Ordnungswidrigkeit auf Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen.


Bußgeldbescheid

Ein Bußgeldbescheid ist eine amtliche Mitteilung, die einen bestimmten Betrag als Strafe für eine begangene Ordnungswidrigkeit festlegt. Er enthält Angaben zum Vorfall, zur Höhe des Bußgeldes und zu eventuellen Rechtsmitteln. Beispiel: Nach einer Geschwindigkeitsmessung erhält ein Autofahrer einen Bußgeldbescheid über 320 Euro für das Fahren mit 149 km/h auf der Autobahn. Im Text wird auf die Erteilung eines solchen Bescheids Bezug genommen, der die Grundlage für die Strafe des Rasers bildet.


Einspruch

Ein Einspruch ist das rechtliche Mittel, um gegen einen Bußgeldbescheid oder eine gerichtliche Entscheidung vorzugehen. Er ermöglicht es dem Betroffenen, die Entscheidung anzufechten und sie überprüfen zu lassen. Beispiel: Der Fahrer in dem Text legt Einspruch gegen seinen Bußgeldbescheid ein, um die verhängte Strafe anzufechten. Der Einspruch kann dazu führen, dass das Verfahren neu aufgerollt wird.


Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist eine rechtliche Maßnahme, die einer Person für einen bestimmten Zeitraum das Fahren eines Fahrzeugs untersagt. Es wird in der Regel für schwerwiegende Verkehrsverstöße verhängt. Beispiel: Ein Autofahrer, der mehrfach zu schnell fährt, kann mit einem einmonatigen Fahrverbot bestraft werden. Im Text wird beschrieben, dass das Oberlandesgericht Brandenburg in dem konkreten Fall von einem Fahrverbot abgesehen hat, obwohl ein Geschwindigkeitsverstoß vorlag.


Zweijahresfrist

Die Zweijahresfrist bezieht sich auf den Zeitraum, nach dem Punkte im Verkehrszentralregister getilgt werden, wenn keine weiteren Verstöße begangen werden. Diese Frist kann Einfluss darauf haben, ob ein Fahrverbot verhängt wird oder nicht. Beispiel: Wenn ein Fahrer innerhalb von zwei Jahren keine weiteren Verkehrsverstöße begeht, werden die Punkte für vorherige Verstöße nicht mehr berücksichtigt. Im Text wird erläutert, dass diese Frist eine Rolle bei der Entscheidung des Gerichts spielt.


Ermessensspielraum

Ermessensspielraum bezeichnet die Entscheidungsfreiheit, die ein Gericht oder eine Behörde hat, um im Einzelfall angemessen entscheiden zu können. Sie erlaubt es den Richtern, die Umstände des Falls zu berücksichtigen. Beispiel: Der Richter kann entscheiden, ob er ein Fahrverbot verhängt oder nur eine Geldbuße. Im Kontext des Textes zeigt das Gericht, dass es den Entscheidungsspielraum nutzt, um die Strafe an die Umstände des Fahrers anzupassen.


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 79 OWiG: Diese Vorschrift regelt das Rechtsmittelverfahren gegen Entscheidungen in Ordnungswidrigkeiten. Insbesondere beschreibt § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG die Unzulässigkeit von Rechtsbeschwerden, wenn diese offensichtlich unbegründet sind. Im vorliegenden Fall wurde die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gemäß dieser Norm verworfen, da die Rügen als unbegründet erachtet wurden und keine wesentlichen Rechtsfehler festzustellen waren.
  • § 25 StVG: Dieser Paragraph stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verhängung von Fahrverboten bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr dar. Er bestimmt unter anderem die Voraussetzungen und die Dauer eines Fahrverbots. Im vorliegenden Fall wurde ein Fahrverbot in Erwägung gezogen, jedoch aufgrund der erhöhten Geldbuße als nicht erforderlich erachtet, weshalb der Betroffene letztlich nicht mit einem Fahrverbot belegt wurde.
  • § 4 BKatV: Dieser Paragraph legt die Kriterien zur Bemessung von Geldbußen und die möglichen Erhöhungen im Bußgeldkatalog fest. Besonders relevant ist hier die Erhöhung der Geldbuße als erzieherische Maßnahme, die im vorliegenden Fall stattgefunden hat, um den erzieherischen Effekt eines möglichen Fahrverbots zu kompensieren. Die Entscheidung zur Verdopplung der Geldbuße war zentral in der Urteilsbegründung des Amtsgerichts und beeinflusste die Entscheidung zur Vermeidung eines Fahrverbots.
  • § 344 StPO: Diese Norm regelt die Form und Frist von Rechtsmitteln im Strafprozess, hier im Kontext der Ordnungswidrigkeitenverfahren. Sie legt fest, dass eine Rechtsbeschwerde konkret und präzise begründet werden muss. Im vorliegenden Fall wurde die formelle Rüge des Betroffenen als unzureichend eingestuft und damit zurückgewiesen, was die Entscheidung des Gerichts stützte.
  • BVerfGE 27, 36: Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts befasst sich mit der Funktion und der Wirkung von Fahrverboten im Ordnungswidrigkeitenrecht. Das Gericht betont, dass Fahrverbote in erster Linie erzieherisch wirken sollen. Diese Rechtsprechung wurde in der Argumentation des Oberlandesgerichts zitiert, um zu verdeutlichen, dass die Erziehungsfunktion des Fahrverbots auch durch eine Geldbuße erreicht werden kann, was im konkreten Fall zur Abkehr von einem Fahrverbot führte.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 1 ORbs 134/24 – Beschluss vom 15.07.2024


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