Übersicht
- Das Wichtigste im Überblick
- Wann ist ein Absehen vom Fahrverbot rechtlich möglich?
- Redaktionelle Leitsätze
- Wann liegt eine außergewöhnliche Härte vor?
- Wann fällt das Fahrverbot weg?
- Warum wurde der Schuldspruch ergänzt?
- Experten Kommentar
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Darf ich das Fahrverbot auch abwenden, wenn ich bereits Voreintragungen in Flensburg habe?
- Kann ich den Führerschein behalten, wenn ich für die Pflege von Angehörigen auf das Auto angewiesen bin?
- Habe ich Anspruch auf Ratenzahlung, wenn das Bußgeld zur Vermeidung des Fahrverbots erhöht wird?
- Wie wehre ich mich gegen das Fahrverbot, wenn das Verfahren über zwei Jahre gedauert hat?
- Das vorliegende Urteil

Zum vorliegenden Urteilstext springen: IV-2 ORbs 146/25
Das Wichtigste im Überblick
OLG Düsseldorf lässt das Fahrverbot trotz Regelfall weg und bestätigt nur die Geldbuße.
- Die Staatsanwaltschaft verliert mit ihrer Rechtsbeschwerde.
- Der Betroffene zahlt 420 Euro, aber kein Fahrverbot.
- Das Gericht sieht wegen Zeitablauf und Härte keinen Denkzettel mehr.
- Der Schuldspruch wird berichtigt und nennt auch das Verkehrsverbot.
- Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf, Senat für Bußgeldsachen
- Datum: 09.01.2026
- Aktenzeichen: IV-2 ORbs 146/25
- Verfahren: Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren
- Rechtsbereiche: Verkehrsordnungswidrigkeiten, Fahrverbot, Rechtsbeschwerde
- Relevant für: Autofahrer, Staatsanwaltschaft, Verteidiger, Bußgeldstellen
Wann ist ein Absehen vom Fahrverbot rechtlich möglich?
Nach § 25 Abs. 1 StVG und § 4 BKatV verhängen Behörden bei gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Regel ein Fahrverbot. Von diesem sogenannten Regelfahrverbot kann ein Gericht jedoch abweichen, wenn für die beschuldigte Person eine außergewöhnliche Härte vorliegt. Die Entscheidung über diese Ausnahme liegt im Ermessen des Tatrichters und bindet ein höheres Beschwerdegericht grundsätzlich bis zur Grenze des rechtlich Vertretbaren. Der Tatrichter ist dabei der Richter der ersten Instanz (hier das Amtsgericht), der den Fall persönlich verhandelt. Das Beschwerdegericht ist das nächsthöhere Gericht, das diese Entscheidung nachträglich nur noch auf rechtliche Fehler überprüft und sie nicht einfach nach eigenem Ermessen ändern darf.
An die vom Tatrichter getroffene Entscheidung über das Absehen von einem Regelfahrverbot ist das Beschwerdegericht grundsätzlich bis zur Grenze des Vertretbaren gebunden. – so das Oberlandesgericht Düsseldorf
Wie weit dieser juristische Spielraum reicht, zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 9. Januar 2026 (Az. IV-2 ORbs 146/25). Das Gericht wies die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft ab. Eine Rechtsbeschwerde ist im Ordnungswidrigkeitenrecht das verkehrsrechtliche Gegenstück zur strafrechtlichen Revision: Das übergeordnete Gericht prüft das Urteil dabei ausschließlich auf rechtliche Fehler, ohne den Fall noch einmal ganz neu verhandeln und Zeugen vernehmen zu müssen. Im Ergebnis muss der ältere Autofahrer seinen Führerschein nicht abgeben, sondern zahlt lediglich eine erhöhte Geldbuße von 420 Euro. Der BMW-Fahrer war am 13. März 2023 außerhalb geschlossener Ortschaften zunächst mit mindestens 94 km/h durch eine 50er-Zone und anschließend mit 102 km/h durch einen 70er-Bereich gefahren. Das Amtsgericht Wesel hatte in seinem Urteil vom 17. Dezember 2024 trotz des massiven Verstoßes auf ein Fahrverbot verzichtet und als Ausgleich die Geldbuße festgesetzt.
Redaktionelle Leitsätze
- Die tatrichterliche Entscheidung, bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte vom Regelfahrverbot abzusehen, bindet das Beschwerdegericht grundsätzlich bis zur Grenze des rechtlich Vertretbaren; eine eigene Ermessensabwägung ist dem Beschwerdegericht verwehrt.
- Ein Fahrverbot kann seinen Zweck als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme verlieren, wenn die Tat erhebliche Zeit zurückliegt, die Verfahrensverzögerung nicht dem Betroffenen zuzurechnen ist und sich dieser in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat; ein Absehen vom Fahrverbot ist in solchen Einzelfällen auch schon vor Ablauf von zwei Jahren möglich.
- Weicht ein tatrichterlicher Schuldspruch ohne rechtliche Grundlage vom rechtskräftigen Vorwurf des Bußgeldbescheids ab und deckt er die eigenen Feststellungen des Gerichts nicht vollständig ab, ist das Beschwerdegericht zur Berichtigung des Schuldspruchs berechtigt.

Wann liegt eine außergewöhnliche Härte vor?
Persönliche Umstände fließen maßgeblich in die gerichtliche Abwägung ein, insbesondere wenn gesundheitliche Einschränkungen bestehen oder eine Person zwingend auf ein Fahrzeug angewiesen ist. Fehlen zudem Voreintragungen im Fahreignungsregister, spricht dies stark für den Verkehrsteilnehmer. Sehr schlechte finanzielle Verhältnisse können die Richter nach § 46 Abs. 1 OWiG bei der Höhe der Geldbuße und der Gewährung von Ratenzahlungen berücksichtigen.
Härtefall richtig nachweisen: Wenn Sie eine solche Ausnahme für sich beanspruchen wollen, müssen Sie Ihre gesundheitliche oder wirtschaftliche Notlage vor Gericht lückenlos belegen. Reichen Sie rechtzeitig ärztliche Atteste, Ihren Schwerbehindertenausweis oder detaillierte Einkommensnachweise wie Ihren Rentenbescheid ein. Bloße Behauptungen lehnen Richter im Verfahren fast immer ab.
Der Düsseldorfer Senat bestätigte die Bewertung der Vorinstanz, dass diese Kriterien auf den betagten Autofahrer vollumfänglich zutrafen. Der Mann war zum Zeitpunkt der Verhandlung fast 77 Jahre alt und litt unter einer schweren Behinderung. Da Freunde oder Bekannte nicht helfen konnten und seine Kinder berufstätig waren, war er für regelmäßige Arztbesuche in den Städten Bocholt, A. und K. dringend auf sein Auto angewiesen.
Existenzminimum erfordert Ratenzahlung
Zusätzlich zu den gesundheitlichen Einschränkungen lebte der Senior in prekären Verhältnissen. Mit einer monatlichen Rente von lediglich 476 Euro verfügte er über keinerlei finanzielle Rücklagen oder anderweitiges Vermögen. Das Amtsgericht gewährte ihm vor diesem Hintergrund eine Ratenzahlung von 70 Euro monatlich für die zu zahlende Geldstrafe.
Wann fällt das Fahrverbot weg?
Ein Fahrverbot soll Verkehrssünder primär erziehen. Diese strafende Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme kann ihren Zweck jedoch vollständig verlieren, wenn zwischen der Tat und der gerichtlichen Entscheidung ein erheblicher Zeitraum liegt. Voraussetzung für einen Wegfall ist, dass der Beschuldigte die lange Verfahrensdauer nicht selbst verursacht hat und sich in der Zwischenzeit ausnahmslos verkehrsgerecht verhalten hat.
Das Fahrverbot kann seinen Sinn als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme verloren haben, wenn die zu ahndende Tat lange Zeit zurückliegt, die für die lange Verfahrensdauer maßgeblichen Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Betroffenen liegen und der Betroffene sich in der Zwischenzeit verkehrsgerecht verhalten hat. – so das Oberlandesgericht Düsseldorf
Dieser Aspekt des Zeitablaufs war für die OLG-Richter ein zentrales Argument. Während sich die fehlerhafte Fahrt im März 2023 ereignete, fällte der Senat seine endgültige Entscheidung erst im Januar 2026. Zum Zeitpunkt der letzten Verhandlung vor dem Amtsgericht lag die fragliche Zuwiderhandlung bereits 21 Monate zurück. Zwar setzt die Rechtsprechung meist zwei Jahre für einen kompletten Wegfall der Maßnahme an, in ausgewählten Einzelfällen ist ein Absehen vom Fahrverbot aber auch schon früher möglich.
Verzögerung lag bei der Justiz
Der zuständige Senat berücksichtigte zudem, dass die lange Verfahrensdauer nicht dem Einflussbereich des Rentners zuzurechnen war. Eine frühere Rechtsbeschwerde des Mannes gegen ein allererstes Urteil war erfolgreich gewesen, und die aktuelle Beschwerde der Staatsanwaltschaft Duisburg lag dem Senat erst im November 2025 vor. Weil der Senior zudem keine Voreintragungen im Fahreignungsregister aufwies, sah das Gericht keine erzieherische Notwendigkeit mehr für den Führerscheinentzug. Eine Zurückverweisung hätte bedeutet, dass frühestens drei Jahre nach der Tat eine neue Entscheidung gefallen wäre. Eine Zurückverweisung bedeutet konkret, dass das höhere Gericht das Urteil aufhebt und das Verfahren zur erneuten Verhandlung an das untergeordnete Amtsgericht zurückschickt – was das Verfahren für den Betroffenen nochmals erheblich verzögert hätte.
Praxis-Hinweis:
Ein Wegfall des Fahrverbots wegen des Zeitfaktors hat vor allem dann Aussicht auf Erfolg, wenn das Verfahren ohne Ihr Zutun verzögert wurde – beispielsweise durch langwierige Behördenwege. Für die Übertragbarkeit müssen in Ihrem Fall drei Faktoren zusammenkommen: Seit dem Verstoß müssen mindestens 21 Monate vergangen sein, Sie dürfen sich in dieser Zeit im Straßenverkehr absolut vorbildlich verhalten haben und Sie dürfen keine Voreintragungen in Flensburg besitzen.
Warum wurde der Schuldspruch ergänzt?
Ein gerichtlicher Schuldspruch muss alle tateinheitlich begangenen Verstöße präzise und rechtlich einwandfrei erfassen. Tateinheit bedeutet vereinfacht gesagt, dass der Betroffene durch ein und dieselbe Fahrt oder Handlung mehrere Verkehrsverstöße gleichzeitig begangen hat – im Gegensatz zur sogenannten Tatmehrheit, bei der mehrere getrennte Taten nacheinander erfolgen. Weicht ein Urteil von den Vorwürfen eines ursprünglichen Bußgeldbescheids ab, erfordert dies eine tragfähige rechtliche Rechtsgrundlage. Fehlt diese, kann ein Beschwerdegericht den Schuldspruch nachträglich berichtigen, sofern die Feststellungen der Vorinstanzen den Tatvorwurf nicht vollständig abdecken.
Das Oberlandesgericht nahm eine solche Korrektur vor, da das Amtsgericht Wesel den Rentner in seinem Urteil schlicht wegen „fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ verurteilt hatte. Diese Formulierung wich ohne rechtliche Grundlage von den Vorwürfen des ursprünglichen Bußgeldbescheids (Kreis Wesel vom 5. Juni 2023, Az.: 0…) ab und deckte die eigenen Feststellungen nicht ab. Die OLG-Richter passten den Text deshalb an die tatsächlichen Geschehnisse an.
Fehlende Verkehrszeichen-Missachtung ergänzt
Der Fahrer ist nun formal der tateinheitlichen fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in zwei Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Nichtbeachtung eines bestehenden Verkehrsverbots schuldig. Er hatte bei seiner Beschleunigung eine Sperrzone passiert, die mit einem Verkehrszeichen 251 samt „Anlieger frei“-Zusatzschild gesperrt war, ohne dort tatsächlich ein Anliegen zu haben. Das Amtsgericht hatte diese Verkehrswidrigkeit im Urteil schlichtweg weggelassen und damit sogar einen expliziten rechtlichen Hinweis aus einem früheren Beschluss des Düsseldorfer Senats vom 27. August 2024 ignoriert. Da die Beschwerde der Staatsanwaltschaft am Ende erfolglos blieb, ordnete das OLG an, dass die Staatskasse die Verfahrenskosten sowie die notwendigen rechtlichen Auslagen des Autofahrers trägt. Das bedeutet konkret für den Betroffenen: Die Staatskasse übernimmt nicht nur die reinen Gerichtsgebühren, sondern auch die Kosten für seinen eigenen Rechtsanwalt vollständig.
Was das OLG-Urteil fürs Fahrverbot heißt
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. IV-2 ORbs 146/25) stärkt Ihre Position im Kampf gegen den Führerscheinentzug. Zwar bindet diese Einzelfallentscheidung Gerichte außerhalb Nordrhein-Westfalens nicht formal, sie besitzt aber eine starke Signalwirkung. Sie belegt eindrucksvoll, dass Richter erhebliche Spielräume haben, um ein Fahrverbot bei schwerwiegenden persönlichen Härten oder extremen Verfahrensverzögerungen der Justiz fallen zu lassen.
Für Sie bedeutet das: Akzeptieren Sie ein Fahrverbot niemals ungeprüft, sondern legen Sie innerhalb der Zwei-Wochen-Frist Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Prüfen Sie präzise, ob bei Ihnen Härtefaktoren wie gesundheitliche Einschränkungen oder existenzielle berufliche Nachteile vorliegen. Haben Sie das Verfahren nicht selbst künstlich verzögert und liegt der Verstoß bereits viele Monate zurück, sollten Sie gezielt auf den Wegfall der erzieherischen Wirkung pochen.
Drohendes Fahrverbot? Rechtssichere Strategien nutzen
Ob außergewöhnliche Härte oder unverhältnismäßige Verfahrensdauer – ein Fahrverbot lässt sich oft erfolgreich abwenden, wenn die richtigen Argumente frühzeitig in das Verfahren eingebracht werden. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft Ihre individuellen Erfolgsaussichten und zeigt Ihnen auf, wie Sie Ihre Mobilität rechtssicher schützen können. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Argumentation fundiert gegenüber der Bußgeldstelle oder dem Gericht zu vertreten.
Experten Kommentar
Hier droht eine folgenschwere Fehlkalkulation in der Verteidigungsstrategie: Viele versuchen, Bußgeldverfahren durch taktische Einsprüche oder kurzfristige Terminverschiebungen künstlich in die Länge zu ziehen, um von der entlastenden Wirkung des Zeitablaufs zu profitieren. Richter durchschauen diese Verzögerungstaktiken jedoch fast immer sofort und lehnen ein Absehen vom Fahrverbot dann erst recht ab.
Betroffene sollten das Verfahren daher niemals mutwillig blockieren, sondern eine reine Untätigkeit der Behörden sachlich dokumentieren und abwarten. Der Schlüssel zum Erfolg liegt darin, die persönliche Härte parallel so präzise und lückenlos mit Belegen vorzubereiten, dass dem Gericht am Ende schlicht die Argumente für einen Entzug fehlen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Darf ich das Fahrverbot auch abwenden, wenn ich bereits Voreintragungen in Flensburg habe?
ES KOMMT DARAUF AN, wobei bestehende Voreintragungen im Fahreignungsregister (FAER) die rechtliche Hürde für eine Abwendung des Fahrverbots massiv erhöhen, da Gerichte bei Punkten von einer gesteigerten Erziehungsbedürftigkeit des Fahrers ausgehen. Ein Absehen vom Regelfahrverbot gegen eine Erhöhung des Bußgeldes ist zwar rechtlich nicht kategorisch ausgeschlossen, erfordert in der Praxis jedoch den Nachweis einer außergewöhnlichen Härte, die die Warnfunktion des Fahrverbots im Einzelfall überwiegt.
Das Hauptproblem bei Voreintragungen besteht darin, dass das Argument des einmaligen Augenblicksversagens entfällt und Sie als unbelehrbarer Wiederholungstäter eingestuft werden könnten, was die Notwendigkeit eines erzieherischen Denkzettel-Effekts untermauert. Um den Führerschein dennoch zu behalten, muss eine überdurchschnittliche Belastung vorliegen, wie etwa eine drohende Existenzvernichtung durch den Verlust des Arbeitsplatzes oder schwerste gesundheitliche Beeinträchtigungen, die eine Fortbewegung ohne eigenes Fahrzeug unmöglich machen. Sie sollten daher umgehend einen aktuellen Auszug aus dem Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt anfordern, um die exakten Tilgungsfristen und den Stand Ihrer Belastungen behördlich prüfen zu lassen.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn die Voreintragungen auf gleichartigen Verstößen basieren, da Richter hier fast ausnahmslos an der Erforderlichkeit des Fahrverbots festhalten, um die Verkehrssicherheit zu wahren. Ein Erfolg versprechender Vortrag muss in diesen Grenzfällen präzise darlegen, warum trotz der Vorbelastungen gerade dieses spezifische Fahrverbot eine unverhältnismäßige und unzumutbare Härte darstellen würde.
Kann ich den Führerschein behalten, wenn ich für die Pflege von Angehörigen auf das Auto angewiesen bin?
ES KOMMT DARAUF AN, unter welchen konkreten Bedingungen die Pflege erfolgt, da ein Fahrverbot nur dann abgewendet werden kann, wenn die Pflegeleistung ohne die Nutzung Ihres Fahrzeugs objektiv zusammenbrechen würde. Nach der Rechtsprechung, unter anderem des OLG Düsseldorf, kann eine außergewöhnliche Härte vorliegen, wenn der Betroffene zwingend auf seinen Pkw angewiesen ist, um lebensnotwendige Belange für sich oder schutzbedürftige Dritte sicherzustellen.
Die Anerkennung als Härtefall setzt voraus, dass Sie die Unverzichtbarkeit Ihrer Fahrdienste lückenlos gegenüber dem Gericht nachweisen können, was deutlich über die bloße Erleichterung des Alltags hinausgehen muss. Sie müssen detailliert darlegen, dass für den pflegebedürftigen Angehörigen keine zumutbaren Ausweichmöglichkeiten wie spezialisierte Krankentransporte der Krankenkasse, ambulante Pflegedienste oder die Unterstützung durch andere berufstätige Familienmitglieder existieren. In der Praxis verlangen Richter häufig schriftliche Bestätigungen der behandelnden Ärzte über die medizinische Notwendigkeit der Transporte sowie eine Aufstellung der wöchentlichen Pflegezeiten, um eine bloße Schutzbehauptung auszuschließen.
Sofern eine solche Härte bejaht wird, verzichtet das Gericht meist auf das Fahrverbot, erhöht im Gegenzug jedoch die Geldbuße (Regelsatz-Verdoppelung), um die Denkzettel-Wirkung der Sanktion aufrechtzuerhalten. Voraussetzung für diese Ermessensentscheidung ist in der Regel auch ein unbelastetes Fahreignungsregister (Punktestand in Flensburg), da bei beharrlichen Wiederholungstätern die Verkehrssicherheit grundsätzlich schwerer wiegt als individuelle familiäre Belastungen.
Habe ich Anspruch auf Ratenzahlung, wenn das Bußgeld zur Vermeidung des Fahrverbots erhöht wird?
Ja, wenn das Bußgeld zur Abwendung eines Fahrverbots erhöht wird, haben Sie bei nachweislich engen finanziellen Verhältnissen einen Anspruch auf Ratenzahlung zur Sicherung Ihres Existenzminimums. Nach § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 18 OWiG sind Gerichte und Behörden dazu verpflichtet, bei der Festsetzung von Geldbußen sowie der Gewährung von Zahlungserleichterungen die wirtschaftliche Situation des Betroffenen individuell zu berücksichtigen.
Die rechtliche Begründung liegt darin, dass die Erhöhung des Bußgeldes (häufig eine Verdoppelung oder Verdreifachung) lediglich als Kompensation für das wegfallende Fahrverbot dient und keine existenzgefährdende Last darstellen darf. Sofern die Einmalzahlung Ihre aktuellen wirtschaftlichen Möglichkeiten übersteigt, müssen Sie Ihre prekäre Lage durch geeignete Nachweise wie Rentenbescheide, Gehaltsabrechnungen oder Bürgergeldbescheide lückenlos gegenüber dem Gericht offenlegen. Erst durch diese proaktive Darlegung Ihrer finanziellen Notlage wird dem Richter die Grundlage gegeben, eine monatliche Teilzahlung festzusetzen, die Ihre Lebensführung nicht unverhältnismäßig einschränkt.
Es ist dringend ratsam, den Antrag auf Ratenzahlung mitsamt allen Belegen bereits während der Hauptverhandlung oder im laufenden Verfahren zu stellen, da eine nachträgliche Änderung nach Rechtskraft der Entscheidung mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Bereiten Sie daher frühzeitig eine geordnete Aufstellung Ihrer monatlichen Einnahmen und Ausgaben vor, um den Anspruch auf diese Zahlungserleichterung rechtlich abzusichern.
Wie wehre ich mich gegen das Fahrverbot, wenn das Verfahren über zwei Jahre gedauert hat?
Gegen das Fahrverbot wehren Sie sich nach zweijähriger Verfahrensdauer, indem Sie fristgerecht Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und im folgenden Verfahren gezielt auf den Wegfall der erzieherischen Wirkung (den sogenannten Denkzettel-Effekt) der Maßnahme pochen. Ein Fahrverbot darf rechtlich nicht mehr verhängt werden, wenn der mit ihm verfolgte Zweck der Einwirkung auf den Betroffenen aufgrund des massiven Zeitablaufs nicht mehr erreicht werden kann.
Die rechtliche Begründung liegt darin, dass ein Fahrverbot als Besinnungsmaßnahme seine Daseinsberechtigung verliert, wenn zwischen der Tat und der endgültigen gerichtlichen Entscheidung ein Zeitraum von in der Regel zwei Jahren liegt. Entscheidend ist hierbei, dass diese Verzögerung im Verantwortungsbereich der Behörden oder Gerichte liegen muss und nicht durch Ihre eigene Taktik wie etwa missbräuchliche Terminverschiebungen verursacht wurde. Zudem verlangen die Gerichte eine erfolgreiche Selbstbewährung, was bedeutet, dass Sie sich während der gesamten Wartezeit im Straßenverkehr absolut vorbildlich verhalten und keine neuen Verstöße begangen haben dürfen.
Beachten Sie jedoch, dass die Zwei-Jahres-Grenze kein starrer Stichtag ist, da Gerichte in Einzelfällen bereits nach 21 Monaten von einem Fahrverbot absehen können, wenn besondere Härten vorliegen. Umgekehrt führt ein Zeitablauf niemals automatisch zum Erfolg, wenn Sie den Bescheid bereits rechtskräftig werden ließen, da die Vollstreckungsverjährung deutlich längere Fristen vorsieht.
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Das vorliegende Urteil
Oberlandesgericht Düsseldorf – Az.: IV-2 ORbs 146/25 – Beschluss vom 09.01.2026
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