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Absehen vom Fahrverbot bei Augenblicksversagen – Härtefall – höhere Geldbuße

Ein Raser, der mit 47 km/h zu viel geblitzt wurde, löste einen Rechtsstreit aus, der nun vor dem Oberlandesgericht Brandenburg landete. Das Gericht hob das vorherige Urteil auf, da die Begründung für das Absehen vom Fahrverbot nicht ausreichend war und verwies den Fall zurück ans Amtsgericht. Nun muss geprüft werden, ob der Verkehrsverstoß auf grober Fahrlässigkeit beruhte oder „nur“ auf einem Augenblicksversagen.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Das Urteil betrifft die Aufhebung einer Entscheidung des Amtsgerichts, das in einem Bußgeldverfahren von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen hat.
  • Der Kontext ist ein Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, bei der der Betroffene geltend machte, dies sei aufgrund eines Augenblickversagens geschehen.
  • Der Mehrheit der Argumente des Betroffenen und seiner Verteidigung, die eine außergewöhnliche Härte anführten, wurde nicht ausreichend rechtlich Rechnung getragen.
  • Das Gericht hat entschieden, dass die Entscheidung des Amtsgerichts nicht haltbar ist und die Angelegenheit zurückverwiesen werden muss.
  • Die Entscheidung des Amtsgerichts zur Ausnahme von einem Fahrverbot wird als fehlerhaft eingestuft, da die Regelungen die Möglichkeit eines Fahrverbots vorsehen.
  • Die Aufhebung des Urteils zeigt die unterschiedliche Gewichtung von Verkehrsdelikten und deren rechtlichen Konsequenzen.
  • Der Fall verdeutlicht die Schwierigkeiten in der Abwägung zwischen individuellen Lebensumständen des Betroffenen und den allgemeinen Verkehrssicherheitsinteressen.
  • Die Rückverweisung an das Amtsgericht führt dazu, dass die Entscheidung neu geprüft und gegebenenfalls das Fahrverbot verhängt werden kann.
  • Diese Entscheidung hat mögliche Auswirkungen auf zukünftige Verfahren, in denen ähnliche Argumente hinsichtlich der Vermeidung von Fahrverboten vorgebracht werden.
  • Der Betroffene muss sich weiterhin auf eine mögliche Geldbuße und ein Fahrverbot einstellen, was seine berufliche Mobilität und Existenz gefährden könnte.

Fahrverbot oder Geldbuße? Gerichtliche Entscheidung bei Augenblicksversagen

Im deutschen Verkehrsrecht kann ein Fahrverbot erhebliche Konsequenzen für Betroffene haben. Ein solches Fahrverbot wird häufig im Zuge von Ordnungswidrigkeiten verhängt, wenn etwa die Verkehrsregeln missachtet wurden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen jedoch Ausnahmen. Eine dieser Ausnahmen entsteht, wenn ein sogenanntes Augenblicksversagen vorliegt. Hierbei handelt es sich um einen plötzlichen, nicht vorhersehbaren Moment, der zu einer Verkehrsordnungswidrigkeit führte. In solchen Fällen können Gerichte unter bestimmten Voraussetzungen vom Fahrverbot absehen und stattdessen eine höhere Geldbuße verhängen.

Darüber hinaus gibt es die Härtefallregelung, die es richterlichen Instanzen erlaubt, individuelle Lebensumstände der Fahrer zu berücksichtigen. Eine solche Regelung ist besonders wichtig, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis zu unzumutbaren Härten führen würde, wie zum Beispiel beim Verlust des Arbeitsplatzes oder bei gesundheitlichen Problemen. Der folgende Beitrag wird einen konkreten Fall analysieren, der diese rechtlichen Konzepte beleuchtet und aufzeigt, wie Gerichte in solchen Situationen entscheiden.

Der Fall vor Gericht


Geschwindigkeitsüberschreitung führt zu Rechtsstreit: OLG Brandenburg hebt Urteil auf

Ein Fall von erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung hat zu einem komplexen Rechtsstreit geführt, der nun vom Oberlandesgericht Brandenburg entschieden wurde.

Fahrverbot und Augenblicksversagen im Verkehrsrecht
Das Oberlandesgericht Brandenburg hob das Urteil des Amtsgerichts auf, da die Begründung für das Absehen vom Fahrverbot nicht ausreichend war und nur in besonderen Ausnahmefällen eine höhere Geldbuße gerechtfertigt ist. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Der Betroffene soll am 2. April 2023 auf einer Straße außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h um 47 km/h überschritten haben.

Bußgeldbescheid und erstinstanzliches Urteil

Die Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg verhängte daraufhin einen Bußgeldbescheid über 320 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot. Der Betroffene legte Einspruch ein, beschränkt auf die Rechtsfolgen. Das Amtsgericht Lübben (Spreewald) erhöhte in seinem Urteil vom 22. Februar 2024 die Geldbuße auf 640 Euro, sah jedoch von einem Fahrverbot ab.

Begründung des Amtsgerichts

Das Amtsgericht begründete seine Entscheidung mit einer außergewöhnlichen Härte für den Betroffenen. Es verwies auf dessen Erklärung, die Geschwindigkeitsüberschreitung sei auf ein Augenblickversagen zurückzuführen. Zudem sei der Betroffene als Kundenberater im Außendienst beruflich auf seinen Pkw angewiesen, fahre seine Kinder täglich zur Schule und habe keine Eintragungen im Fahreignungsregister.

Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft Cottbus legte gegen dieses Urteil Rechtsbeschwerde ein und rügte die Verletzung sachlichen Rechts, insbesondere die Entscheidung, von einem Fahrverbot abzusehen. Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg schloss sich dem Rechtsmittel an.

Entscheidung des Oberlandesgerichts

Das Oberlandesgericht Brandenburg gab der Rechtsbeschwerde statt und hob das Urteil des Amtsgerichts auf. Es bemängelte, dass die Begründung des Amtsgerichts für das Absehen vom Fahrverbot nicht ausreichend sei. Das OLG betonte, dass von einem Fahrverbot nur in besonderen Ausnahmefällen abgesehen werden dürfe, wenn der Sachverhalt erheblich vom Regelfall abweiche oder eine außergewöhnliche Härte vorliege.

Kritik an der amtsgerichtlichen Begründung

Das OLG kritisierte, dass das Amtsgericht nicht hinreichend gewürdigt habe, ob der Verkehrsverstoß auf einer groben Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers oder lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruhe. Zudem seien die vom Betroffenen vorgebrachten Härtegründe nicht ausreichend geprüft worden.

Maßstäbe für besondere Härte

Das Oberlandesgericht stellte klar, dass berufliche Nachteile, auch schwerwiegender Art, mit einem Fahrverbot häufig verbunden seien und für sich genommen keine besondere Härte darstellten. Nur wenn das Fahrverbot zu einer Härte ganz außergewöhnlicher Art, wie dem Verlust des Arbeitsplatzes oder der Existenz eines Selbstständigen, führen würde, könne von der Verhängung abgesehen werden.

Zurückverweisung und Hinweise für die erneute Entscheidung

Das OLG verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Lübben zurück. Es gab dem Amtsgericht auf, die Glaubhaftigkeit der Einlassung des Betroffenen näher zu prüfen und gegebenenfalls zu untersuchen, ob das Übersehen des Geschwindigkeitsschildes auf einer lediglich augenblicklichen Unaufmerksamkeit beruhte, die noch nicht als grob fahrlässig zu bewerten sei.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das OLG Brandenburg verdeutlicht, dass ein Absehen vom Fahrverbot bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen nur in Ausnahmefällen zulässig ist und einer sorgfältigen, auf Tatsachen gestützten Begründung bedarf. Berufliche Nachteile allein rechtfertigen kein Absehen vom Fahrverbot; es muss eine außergewöhnliche Härte vorliegen. Die Entscheidung unterstreicht die Notwendigkeit einer genauen Prüfung des Verschuldensgrades und der vorgebrachten Härtegründe, um die Verhältnismäßigkeit und Gleichbehandlung im Straßenverkehrsrecht zu gewährleisten.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, sollten Sie wissen, dass ein Absehen vom Fahrverbot nur in Ausnahmefällen möglich ist. Berufliche Nachteile oder familiäre Verpflichtungen reichen in der Regel nicht aus. Das Gericht muss genau prüfen, ob wirklich eine außergewöhnliche Härte vorliegt, etwa ein drohender Jobverlust. Auch wenn Sie das Tempolimit unabsichtlich übersehen haben, kann dies unter Umständen berücksichtigt werden. Es empfiehlt sich, alle relevanten Umstände detailliert darzulegen und gegebenenfalls rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.


Weiterführende Informationen

In dieser FAQ-Rubrik finden Sie wertvolle Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Fahrverbot und Augenblicksversagen im Verkehrsrecht. Hier erfahren Sie, welche rechtlichen Grundlagen bestehen, welche Ausnahmen gelten und wie Sie sich im Falle eines Fahrverbots am besten verhalten. Unsere prägnanten Erläuterungen helfen Ihnen, die wichtigsten Aspekte verständlich zu erklären und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Tauchen Sie ein in die komplexe Welt des Verkehrsrechts und stärken Sie Ihr Wissen!

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


 

Was ist unter dem Begriff „Augenblicksversagen“ im Verkehrsrecht zu verstehen?

Ein Augenblicksversagen im Verkehrsrecht bezeichnet eine kurzzeitige Unaufmerksamkeit oder einen momentanen Fehler eines Verkehrsteilnehmers, der normalerweise sorgfältig und regelkonform am Straßenverkehr teilnimmt. Es handelt sich um ein sehr kurzfristiges Fehlverhalten, bei dem die gebotene Sorgfalt nur für einen Augenblick außer Acht gelassen wird.

Merkmale des Augenblicksversagens

Folgende Aspekte kennzeichnen ein Augenblicksversagen:

  • Es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor.
  • Der Verstoß beruht auf leichter Fahrlässigkeit.
  • Es handelt sich um eine Ausnahmesituation für den Fahrer.
  • Die Unaufmerksamkeit dauert nur einen kurzen Moment an.

Rechtliche Bedeutung

Die Anerkennung eines Augenblicksversagens kann erhebliche Auswirkungen auf die rechtlichen Folgen eines Verkehrsverstoßes haben:

  • Es kann zur Abmilderung der Sanktionen führen.
  • In manchen Fällen kann sogar von einem Fahrverbot abgesehen werden.
  • Die Einstufung als grobe Pflichtverletzung kann entfallen.

Beispiele für Augenblicksversagen

Typische Situationen, in denen ein Augenblicksversagen vorliegen kann:

  • Übersehen eines Verkehrsschildes aufgrund kurzzeitiger Ablenkung
  • Verwechslung eines Ampelsignals beim sogenannten „Mitzieheffekt“
  • Kurzzeitiges Überschreiten der Geschwindigkeit ohne erkennbaren Grund

Wenn Sie in eine Situation geraten, in der Sie einen Verkehrsverstoß begangen haben, der möglicherweise auf ein Augenblicksversagen zurückzuführen ist, kann dies für die rechtliche Beurteilung Ihres Falles von Bedeutung sein. Die Anerkennung eines Augenblicksversagens hängt jedoch stark von den individuellen Umständen ab und wird im Einzelfall geprüft.


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Welche Gründe können dazu führen, dass ein Gericht von einem Fahrverbot absieht?

Gerichte können in bestimmten Fällen von einem Fahrverbot absehen, wenn außergewöhnliche Härten vorliegen. Die wichtigsten Gründe hierfür sind:

Augenblicksversagen

Ein Augenblicksversagen liegt vor, wenn Sie kurzzeitig unaufmerksam waren, ohne dass ein grober Pflichtverstoß vorliegt. Stellen Sie sich vor, Sie übersehen für einen Moment ein Verkehrsschild aufgrund einer plötzlichen Ablenkung. In solchen Fällen kann das Gericht das Fahrverbot durch eine erhöhte Geldbuße ersetzen.

Existenzgefährdung

Wenn das Fahrverbot Ihre berufliche Existenz konkret gefährdet, kann dies als Härtefall gelten. Dies trifft zu, wenn Sie als Berufskraftfahrer arbeiten oder Ihr Arbeitsplatz ohne Führerschein nicht erreichbar ist und keine zumutbaren Alternativen bestehen. Sie müssen in diesem Fall nachweisen, dass der Verlust Ihres Arbeitsplatzes unmittelbar droht.

Lange Verfahrensdauer

Hat sich das Verfahren unverhältnismäßig lange hingezogen, ohne dass Sie dafür verantwortlich sind, kann das Gericht vom Fahrverbot absehen. Dies gilt besonders, wenn seit dem Verstoß bereits mehr als zwei Jahre vergangen sind und Sie in dieser Zeit nicht erneut verkehrsrechtlich auffällig wurden.

Besondere persönliche Umstände

In Ausnahmefällen können auch andere persönliche Umstände berücksichtigt werden. Wenn Sie beispielsweise einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen und auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind, kann dies als Härtefall anerkannt werden. Auch bei körperlichen Behinderungen, die die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erschweren, kann ein Absehen vom Fahrverbot in Betracht kommen.

Rechtliche Grundlagen und Ermessensspielraum

Die Möglichkeit, vom Fahrverbot abzusehen, ist in § 4 Abs. 4 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) geregelt. Das Gericht hat hierbei einen Ermessensspielraum, muss aber stets eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Verkehrssicherheit und Ihren persönlichen Umständen vornehmen.

Beachten Sie, dass bei einem Absehen vom Fahrverbot in der Regel die Geldbuße erhöht wird, um die erzieherische Wirkung der Sanktion zu erhalten. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab, kann aber durchaus eine Verdoppelung oder Verdreifachung des ursprünglichen Bußgeldes bedeuten.

Wenn Sie glauben, dass in Ihrem Fall Gründe für ein Absehen vom Fahrverbot vorliegen, müssen Sie diese dem Gericht ausführlich darlegen und beweisen. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Nachweise, die Ihre besondere Situation belegen. Je konkreter und nachvollziehbarer Sie die Härte darstellen können, desto höher sind Ihre Chancen auf ein Absehen vom Fahrverbot.


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Welche Konsequenzen hat eine Geschwindigkeitsüberschreitung außer Bußgeld und Fahrverbot?

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann neben Bußgeld und Fahrverbot weitere erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen:

Punkte im Fahreignungsregister

Für Geschwindigkeitsübertretungen ab 21 km/h werden Punkte in Flensburg eingetragen. Je nach Schwere des Verstoßes können ein oder zwei Punkte verhängt werden. Bei 8 Punkten droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Auswirkungen auf die Kfz-Versicherung

Wenn Sie wiederholt wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen auffällig werden, kann dies Ihre Schadenfreiheitsklasse negativ beeinflussen. Ihre Versicherungsprämie könnte dadurch steigen. In extremen Fällen könnte Ihr Versicherer sogar den Vertrag kündigen.

Verlängerung der Probezeit

Für Fahranfänger in der Probezeit gilt: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr wird als A-Verstoß gewertet. Dies führt zur Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und zur Anordnung eines Aufbauseminars.

Berufliche Konsequenzen

In manchen Berufen, besonders wenn Sie beruflich viel fahren müssen, können wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen negative Auswirkungen auf Ihr Arbeitsverhältnis haben. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Kündigung.

Augenblicksversagen und Härtefallregelung

In bestimmten Fällen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wenn ein sogenanntes Augenblicksversagen vorliegt. Dies ist der Fall, wenn Sie aufgrund einer kurzen Unaufmerksamkeit gegen die Verkehrsregeln verstoßen haben, ohne dass grobe Fahrlässigkeit vorlag. Auch eine Härtefallregelung kann in Betracht kommen, etwa wenn der Verlust des Führerscheins zum Verlust des Arbeitsplatzes führen würde. In solchen Fällen wird das Fahrverbot oft durch eine höhere Geldbuße ersetzt.

Strafrechtliche Konsequenzen

Bei besonders schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen oder wenn dadurch andere gefährdet wurden, kann ein Strafverfahren eingeleitet werden. Dies kann zu einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe führen.

Wenn Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung begangen haben, sollten Sie die möglichen Konsequenzen sorgfältig abwägen. Die genauen Folgen hängen immer vom Einzelfall ab, insbesondere von der Höhe der Überschreitung und ob es sich um einen wiederholten Verstoß handelt.


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Wie kann man gegen ein Fahrverbot effektiv Einspruch einlegen?

Um effektiv gegen ein Fahrverbot Einspruch einzulegen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich Einspruch bei der Bußgeldstelle einlegen. Der Einspruch sollte Folgendes beinhalten:

  • Ihre persönlichen Daten
  • Das Aktenzeichen des Bußgeldbescheids
  • Eine klare Erklärung, dass Sie Einspruch einlegen
  • Die Gründe für Ihren Einspruch

Gründe für den Einspruch

Effektive Gründe für einen Einspruch können sein:

  1. Augenblicksversagen: Wenn Sie nachweisen können, dass der Verstoß auf einer kurzzeitigen Unaufmerksamkeit beruhte und Sie ansonsten ein vorbildlicher Verkehrsteilnehmer sind.
  2. Härtefall: Wenn das Fahrverbot für Sie eine besondere Härte darstellen würde, etwa weil Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren könnten oder pflegebedürftige Angehörige betreuen müssen.
  3. Verfahrensfehler: Wenn bei der Erfassung des Verstoßes oder im Bußgeldverfahren Fehler gemacht wurden.
  4. Lange Verfahrensdauer: Wenn zwischen dem Verstoß und dem Bußgeldbescheid eine ungewöhnlich lange Zeit vergangen ist.

Vorgehen beim Einspruch

  1. Formulieren Sie den Einspruch sorgfältig: Erklären Sie detailliert, warum in Ihrem Fall vom Fahrverbot abgesehen werden sollte.
  2. Sammeln Sie Beweise: Fügen Sie alle relevanten Dokumente bei, die Ihre Argumente stützen. Das können Arbeitgeberbescheinigungen, ärztliche Atteste oder Zeugenaussagen sein.
  3. Beantragen Sie Akteneinsicht: So können Sie prüfen, ob alle Verfahrensschritte korrekt durchgeführt wurden.
  4. Schlagen Sie Alternativen vor: Etwa die Bereitschaft, an einem Aufbauseminar teilzunehmen oder eine höhere Geldbuße zu zahlen.

Wenn Sie diese Punkte beachten, erhöhen Sie Ihre Chancen, dass das Fahrverbot in eine Geldbuße umgewandelt oder ganz aufgehoben wird. Bedenken Sie, dass jeder Fall individuell betrachtet wird und die Erfolgsaussichten von den spezifischen Umständen abhängen.


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Welche Rolle spielen berufliche Härten bei der Entscheidung über ein Fahrverbot?

Berufliche Härten können eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung eines Fahrverbots spielen. Gerichte berücksichtigen solche Härten, wenn das Fahrverbot zu einer unverhältnismäßigen Belastung für den Betroffenen führen würde.

Berufliche Existenzgefährdung als Härtefall

Wenn Sie nachweisen können, dass ein Fahrverbot Ihre berufliche Existenz gefährdet, kann dies als Härtefall anerkannt werden. Dies gilt besonders für:

  • Berufskraftfahrer (z.B. LKW-Fahrer, Taxifahrer)
  • Außendienstmitarbeiter
  • Selbstständige, die auf Mobilität angewiesen sind

In solchen Fällen prüft das Gericht, ob das Fahrverbot tatsächlich zu einem faktischen Berufsverbot führen würde.

Abwägung der Interessen

Das Gericht wägt stets die Interessen der Allgemeinheit an der Verkehrssicherheit gegen die individuellen Interessen des Betroffenen ab. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:

  • Schwere des Verkehrsverstoßes
  • Vorstrafen im Straßenverkehr
  • Möglichkeit alternativer Transportmittel
  • Dauer des Fahrverbots

Mögliche Alternativen zum Fahrverbot

Wenn Sie eine berufliche Härte geltend machen, prüft das Gericht auch, ob es zumutbare Alternativen gibt:

  • Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Urlaubsnahme während des Fahrverbots
  • Einsatz eines Fahrers

Nur wenn diese Alternativen nicht realisierbar sind, kann von einem Härtefall ausgegangen werden.

Auswirkungen auf die Entscheidung

Bei Anerkennung eines Härtefalls kann das Gericht:

  • Das Fahrverbot aufheben
  • Die Dauer des Fahrverbots verkürzen
  • Das Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln

Beachten Sie, dass selbst bei Vorliegen einer beruflichen Härte das Fahrverbot nicht automatisch aufgehoben wird. Die Entscheidung liegt im Ermessen des Gerichts und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.


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Glossar - Fachbegriffe einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung

Eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung liegt vor, wenn ein Fahrzeugführer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreitet. In diesem Fall können erhöhte Sanktionen wie Bußgelder und Fahrverbote verhängt werden. Beispiel: Fährt jemand in einer 100 km/h-Zone 147 km/h, liegt eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor. Im genannten Kontext hat der Raser genau diese Situation ausgelöst.


Augenblicksversagen

Augenblicksversagen bezeichnet einen kurzen, unvorhersehbaren Moment, in dem eine gewöhnlich fahrerisch verantwortliche Person einen Verstoß gegen Verkehrsregeln begeht. Dies kann dazu führen, dass ein Gericht von einer Strafe, wie einem Fahrverbot, absieht. Beispiel: Wenn ein Fahrer plötzlich abgelenkt wird und deshalb ein Geschwindigkeitsschild übersehen hat, könnte dies als Augenblicksversagen gewertet werden. Der Begriff wird im Text im Zusammenhang mit der Begründung des Amtsgerichts erwähnt.


außergewöhnliche Härte

Eine außergewöhnliche Härte ist gegeben, wenn die Verhängung eines Fahrverbots für den Betroffenen zu unzumutbaren Nachteilen führt, die über die normalen Auswirkungen hinausgehen. Beispiel: Der Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund eines Fahrverbots kann als außergewöhnliche Härte angesehen werden. Dies wird im Text als möglicher Grund erwähnt, warum von einem Fahrverbot abgesehen werden könnte.


Rechtsbeschwerde

Eine Rechtsbeschwerde ist das rechtliche Mittel, das es einer Partei ermöglicht, eine Entscheidung eines Gerichts an ein höheres Gericht zu bringen, um diese überprüfen zu lassen. In der Regel wird sie eingelegt, wenn das untere Gericht eine rechtliche Entscheidung getroffen hat, die als fehlerhaft angesehen wird. Beispiel: Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Rechtsbeschwerde eingelegt, um die Entscheidung zu überprüfen. Dies ist im Text durch die Handlung der Staatsanwaltschaft und deren Ziel verdeutlicht.


Zurückverweisung

Die Zurückverweisung ist ein Rechtsbegriff, der bedeutet, dass ein höheres Gericht einen Fall an ein untergeordnetes Gericht zurücksendet, um diesen dort erneut zu verhandeln oder zu entscheiden. Beispiel: Im vorliegenden Fall hat das Oberlandesgericht Brandenburg das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Dies verdeutlicht die Möglichkeit, dass ein Gericht anordnen kann, dass ein unteres Gericht weitere wichtige Aspekte prüfen muss.


grobe Fahrlässigkeit

Grobe Fahrlässigkeit ist ein Begriff, der eine besonders schwerwiegende Verletzung der Sorgfaltspflicht beschreibt, bei der jemand nicht die erforderliche Vorsicht walten lässt. Im Straßenverkehr kann dies bedeuten, dass der Fahrer gegen grundlegende Verkehrsregeln verstößt, ohne Rücksicht auf mögliche Auswirkungen. Beispiel: Wenn ein Fahrer absichtlich über eine rote Ampel fährt, handelt er grob fahrlässig. Der Begriff wird im Text verwendet, um den Unterschied zwischen einem schwerwiegenden Verstoß und einem einfachen Fehlverhalten zu verdeutlichen.


Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 25 Abs. 1 StVG: Dieser Paragraph regelt die Anordnung von Fahrverboten für bestimmte Verkehrsordnungswidrigkeiten. Bei groben Verstößen, wie der Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, wird in der Regel ein Fahrverbot verhängt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall hat das Amtsgericht von einem Fahrverbot abgesehen, was jedoch von der Staatsanwaltschaft als rechtswidrig beanstandet wurde.
  • § 4 Abs. 1 Satz 1 BKatV: Diese Vorschrift definiert die Voraussetzungen für die Erfüllung eines Tatbestands, der die Festlegung von Bußgeldern und Fahrverboten ermöglicht. Da der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 47 km/h überschritten hat, erfüllt er diesen Tatbestand, was die rechtliche Grundlage für die Anordnung eines Fahrverbots bildet. Das Amtsgericht hat diese Vorschrift nicht ausreichend berücksichtigt, was zur Überprüfung des Urteils führte.
  • § 79 OWiG: Dieser Paragraph regelt die Zulässigkeit von Rechtsmitteln gegen Entscheidungen in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Er beschreibt die Voraussetzungen und Fristen für die Einlegung einer Rechtsbeschwerde, wie im vorliegenden Fall geschehen. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsbeschwerde ein, weil sie eine Verletzung sachlichen Rechts durch die Entscheidung des Amtsgerichts sah.
  • § 341 StPO: Diese Vorschrift regelt die Berufung und die damit verbundenen Verfahren im Strafprozess. Auch wenn es sich um ein Ordnungswidrigkeitenverfahren handelt, lassen sich parallele Verfahrensgrundlagen hier Anwendung finden, da die Verfahren ähnliche rechtsstaatliche Grundlagen teilen. Die Erhebung der Rechtsbeschwerde erfolgte form- und fristgerecht nach den Vorgaben dieser Norm.
  • Bußgeldkatalogverordnung (BKatV): Diese Verordnung enthält Bestimmungen zur Festsetzung von Bußgeldern und weiteren Maßnahmen bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten. Sie legt den Regelsatz für diverse Verstöße fest und ordnet in bestimmten Fällen die Anordnung von Fahrverboten an. Im diesem Fall hat die Wiederherstellung eines Fahrverbots als mögliche Maßnahme zur Rechtssicherheit und Verkehrsdisziplin eine zentrale Rolle gespielt und wurde durch die Staatsanwaltschaft in Frage gestellt.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 2 ORbs 107/24 – Beschluss vom 15.07.2024


* Der vollständige Urteilstext wurde ausgeblendet, um die Lesbarkeit dieses Artikels zu verbessern. Klicken Sie auf den folgenden Link, um den vollständigen Text einzublenden.

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