Skip to content
Menü

Höchstgeschwindigkeit auf A 45 in Fahrtrichtung Frankfurt überschritten

Vorgeworfener Verstoß:

Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft von 80 km/h um 35 km/h überschritten


System zur Messung:

Stationäre Geschwindigkeitsmessanlage Traffistar S 330 mit IPV der Firma Jenoptik Robot GmbH


Bearbeitende Behörde:

Stadt Hagen


Datum:

26.08.2016

Sachverhalt & Ergebnis

Unserem Mandanten wurde von der Stadt Hagen vorgeworfen am 26.08.2016 auf der A 45 in Fahrtrichtung Frankfurt bei km 30,180 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h um 35 km/h überschritten zu haben. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage Traffistar S 330 mit IPV der Firma Jenoptik Robot GmbH.

Bei Durchsicht der Bußgeldakte wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht eindeutig erkennbar war und kein Ausbildungsnachweis es Mess- und Auswertepersonal in der Bußgeldakte vorhanden waren.

Weiteres Urteil zur Messung mit der Traffistar S 330 Geschwindigkeitsmessanlage.

[skill_bar heading=““ percent=“70%“ bar_text=“Messung ungültig“]

Aktuelle Fälle Anfrage

Sind Sie ebenfalls betroffen oder benötigen Sie Hilfe zu einem ähnlichen Sachverhalt?

Wird gesendet

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten?

Mit unserer Hilfe teure Bußgelder und Fahrverbote vermeiden!

Wir überprüfen Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich auf Fehler und die Möglichkeit eines Einspruchs.
Blitzer Bußgeld prüfen

Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Urteile über Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!