Vorgeworfener Verstoß:
Zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft von 80 km/h um 35 km/h überschritten
System zur Messung:
Stationäre Geschwindigkeitsmessanlage Traffistar S 330 mit IPV der Firma Jenoptik Robot GmbH
Bearbeitende Behörde:
Stadt Hagen
Datum:
26.08.2016
Sachverhalt & Ergebnis
Unserem Mandanten wurde von der Stadt Hagen vorgeworfen am 26.08.2016 auf der A 45 in Fahrtrichtung Frankfurt bei km 30,180 die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h um 35 km/h überschritten zu haben. Die Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage Traffistar S 330 mit IPV der Firma Jenoptik Robot GmbH.
Bei Durchsicht der Bußgeldakte wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht eindeutig erkennbar war und kein Ausbildungsnachweis es Mess- und Auswertepersonal in der Bußgeldakte vorhanden waren.
Weiteres Urteil zur Messung mit der Traffistar S 330 Geschwindigkeitsmessanlage.
[skill_bar heading=““ percent=“70%“ bar_text=“Messung ungültig“]