VG Hamburg – Az.: 5 E 3552/21 – Beschluss vom 07.09.2021 Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens nach einem Streitwert von 5.000 €. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich gegen den von der Antragsgegnerin jeweils für sofort vollziehbar erklärten Widerruf der Erlaubnisse zur Verwendung zweier ihr erteilten roten Kennzeichen. Die Antragstellerin, ein in der Rechtsform der GmbH handelndes Unternehmen, betreibt seit 1989 einen Handel mit gebrauchten Fahrzeugen. Bereits mit Bescheid vom 15. […]