Ein in Deutschland lebender Kosovare scheiterte vor dem Verwaltungsgericht München mit dem Versuch, seinen tschechischen Führerschein umschreiben zu lassen. Der Kläger hatte die Fahrerlaubnis in Tschechien erworben, nachdem er die Prüfung in Deutschland nicht bestanden hatte, doch das Gericht erkannte seinen dortigen Wohnsitz nicht an. Die Behördenentscheidung, die Umschreibung zu verweigern, wurde bestätigt, da der Mann seinen Lebensmittelpunkt nachweislich weiterhin in Deutschland hatte.