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3 Promille als Fußgänger trotzdem Fahrerlaubnisentziehung?

Fällt ein Fußgänger mit einem Blutalkoholspiegel von 3 Promille im Straßenverkehr auf, so kann die zuständige Führerscheinbehörde eine MPU anordnen, da der Verdacht besteht, dass der Fußgänger alkoholabhängig ist und daher nicht die erforderliche Zuverlässigkeit zum Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr besitzt. Kommt der Fußgänger der Anordnung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nicht nach, so kann diese ihm die Fahrerlaubnis entziehen (Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 28.01.2013, Az.: 1 L 29/13.NW).

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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