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100 km/h mit Anhänger: Die Tempo-Falle auf ungetrennten Kraftfahrstraßen

Ein Autofahrer war auf einer Kraftfahrstraße ohne bauliche Trennung unterwegs, überzeugt davon, die 100 km/h mit Anhänger fahren zu dürfen. Als er mit seinem Gespann 115 Stundenkilometer erreichte, folgte die ernüchternde Konsequenz: Eine Strafe für 35 km/h zu viel. Sein Einspruch, die Straße sei doch eine Kraftfahrstraße, offenbarte einen weit verbreiteten Irrtum.

Zum vorliegenden Urteil Az.: 201 ObOWi 7/24 | Schlüsselerkenntnis | FAQ  | Glossar  | Kontakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Bayerisches Oberstes Landesgericht
  • Datum: 14. Februar 2024
  • Aktenzeichen: 201 ObOWi 7/24
  • Verfahren: Rechtsbeschwerdeverfahren
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein Autofahrer, der mit einem Anhänger zu schnell gefahren war. Er legte Rechtsbeschwerde gegen ein Bußgeld und Fahrverbot ein.
  • Beklagte: Die Staatsanwaltschaft, vertreten durch die Generalstaatsanwaltschaft München. Sie beantragte, die Rechtsbeschwerde des Autofahrers abzuweisen.

Worum ging es genau?

  • Sachverhalt: Ein Autofahrer wurde wegen überhöhter Geschwindigkeit mit Pkw und Anhänger zu einer Geldbuße und Fahrverbot verurteilt. Er war auf einer Kraftfahrstraße ohne bauliche Fahrbahntrennung 115 km/h gefahren.

Welche Rechtsfrage war entscheidend?

  • Kernfrage: Dürfen Pkw mit Anhänger auch auf Kraftfahrstraßen ohne Bauliche Trennung der Fahrbahnen 100 km/h schnell fahren, wenn ihr Gespann technisch dafür zugelassen ist?

Entscheidung des Gerichts:

  • Urteil im Ergebnis: Die Rechtsbeschwerde des Autofahrers wurde abgewiesen.
  • Zentrale Begründung: Die 100 km/h-Regelung für Pkw mit Anhänger gilt nur auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen mit baulicher Trennung der Fahrbahnen, da die bauliche Trennung ein wesentlicher Sicherheitsfaktor ist.
  • Konsequenzen für die Parteien: Das Bußgeld und Fahrverbot für den Autofahrer bleiben bestehen, und er muss die Kosten seines Rechtsmittels tragen.

Der Fall vor Gericht


Was geschah an jenem Sommertag auf der Bundesstraße?

Es war ein gewöhnlicher Julitag im Süden Deutschlands, als ein Autofahrer mit seinem Gespann – einem Personenwagen, der einen Anhänger zog – auf einer vielbefahrenen Bundesstraße unterwegs war. Diese Straße war als sogenannte „Kraftfahrstraße“ ausgeschildert, ein Hinweis darauf, dass hier nur schnellere Fahrzeuge zugelassen waren. Doch es fehlte eine bauliche Trennung zwischen den Fahrspuren für die verschiedenen Richtungen; es gab also keinen Mittelstreifen oder eine Schutzplanke, die den Gegenverkehr abtrennte. Der Fahrer wurde dabei erwischt, wie er mit einer Geschwindigkeit von 115 Stundenkilometern fuhr.

Fahrer auf Kraftfahrstraße mit Wildwechsel-Schild, im Fokus der 100 km/h mit Anhänger Tempo-Falle.
Symbolbild: KI generiertes Bild

Später stellte ein Amtsgericht fest, dass er damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit für sein Gespann um 35 Stundenkilometer überschritten hatte. Für dieses Vergehen wurde er zu einer Geldstrafe von 255 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass auf dieser Art von Straße für ein solches Gespann eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern galt – unabhängig davon, ob sein Anhänger technisch für höhere Geschwindigkeiten zugelassen gewesen wäre.

Warum legte der Betroffene Einspruch gegen das Urteil ein?

Der Autofahrer war mit diesem Richterspruch nicht einverstanden. Er legte eine sogenannte Rechtsbeschwerde ein, was bedeutet, dass er nicht die festgestellten Tatsachen, sondern die rechtliche Bewertung durch das Gericht anzweifelte. Sein zentrales Argument war wohl, dass die von ihm befahrene Straße zwar keine bauliche Trennung hatte, aber dennoch eine „Kraftfahrstraße“ war. Er berief sich auf eine spezielle Regelung, die umgangssprachlich oft als „100-km/h-Regelung“ für Anhänger bekannt ist. Diese Vorschrift erlaubt unter bestimmten technischen Voraussetzungen eine Geschwindigkeit von bis zu 100 Stundenkilometern auf Autobahnen und eben auch auf Kraftfahrstraßen. Für ihn war entscheidend, dass die Straße als Kraftfahrstraße gekennzeichnet war, und möglicherweise war auch sein Gespann technisch für die 100 km/h ausgelegt. Er meinte also, das Amtsgericht habe das Gesetz falsch ausgelegt und er sei gar nicht zu schnell gewesen.

Welche Regeln gelten eigentlich für Autofahrer mit Anhänger?

Um die Argumente des Fahrers und die Entscheidung des Gerichts zu verstehen, muss man die grundlegenden Regeln für Gespanne im Straßenverkehr kennen. Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) legt fest, dass Personenkraftwagen mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich nicht schneller als 80 Stundenkilometer fahren dürfen. Diese Regelung gilt auch auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, allerdings mit einer wichtigen Einschränkung: Die 80-km/h-Begrenzung gilt auf diesen schnelleren Straßen nur, wenn deren Fahrbahnen für jede Fahrtrichtung durch bauliche Einrichtungen getrennt sind – also etwa durch einen Grünstreifen oder eine Leitplanke in der Mitte.

Nun kommt die erwähnte Ausnahme ins Spiel: Eine spezielle Verordnung, die „9. Ausnahmeverordnung zur StVO„, erlaubt es unter strengen technischen Auflagen, dass Pkw mit Anhänger auch 100 Stundenkilometer schnell fahren dürfen. Diese technische Erlaubnis betrifft beispielsweise die Reifen des Anhängers oder die Anhängevorrichtung. Die Verordnung nennt dabei ausdrücklich „Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1)“. Genau dieser Punkt war der Dreh- und Angelpunkt im Fall des Autofahrers.

Warum bestätigte das Oberste Landesgericht das erste Urteil?

Der Fall landete schließlich vor einem obersten Landesgericht, das sich mit der Rechtsbeschwerde des Autofahrers befassen musste. Dieses Gericht hatte die Aufgabe, genau zu prüfen, ob das Amtsgericht das Gesetz korrekt angewendet hatte. Es stützte sich dabei auf die anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung, nämlich den Wortlaut der Vorschrift, ihre systematische Einordnung und ihren Sinn und Zweck.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Amtsgericht richtig entschieden hatte und wies die Beschwerde des Fahrers zurück. Für die Richter war klar: Die 100-km/h-Regelung für Gespanne gilt nicht auf jeder Kraftfahrstraße, sondern nur auf solchen, die durch bauliche Anlagen besonders sicher gestaltet sind.

Wie begründete das Gericht seine Entscheidung im Detail?

Die Richter erklärten ihre Entscheidung sehr ausführlich und nachvollziehbar:

  • Der Wortlaut der Ausnahme: Die 9. Ausnahmeverordnung besagt, dass sie „abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 StVO“ eine höhere Geschwindigkeit erlaubt. Dieser genannte Paragraph der StVO aber regelt die 80-km/h-Grenze auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, deren Fahrbahnen baulich getrennt sind. Für die Richter war klar: Wenn die Ausnahmeregelung explizit auf eine Vorschrift verweist, die bauliche Trennung voraussetzt, dann muss diese Voraussetzung auch für die Ausnahme gelten.
  • Die Systematik der Regelungen: Die 9. Ausnahmeverordnung ist eben eine Ausnahme. Ausnahmen werden im Recht generell eng ausgelegt. Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass auf allen Kraftfahrstraßen, auch denen ohne bauliche Trennung, 100 km/h erlaubt sind, hätte er die Verweisung auf § 18 Abs. 5 Nr. 1 StVO weglassen können. Denn § 3 StVO legt ohnehin die allgemeine 80-km/h-Grenze fest. Die Nennung von „Autobahnen und Kraftfahrstraßen“ in der Ausnahmeverordnung würde sonst doppelt gemoppelt wirken, wenn sie nicht im Zusammenhang mit der baulichen Trennung aus § 18 StVO gesehen wird.
  • Der Sinn und Zweck der Vorschrift (Die „Warum-Frage“): Die ursprüngliche Begrenzung auf 80 km/h für Gespanne hat einen wichtigen Grund: Anhänger neigen bei höheren Geschwindigkeiten zu Schwingungen, was die Fahrstabilität und die Spurtreue erheblich beeinträchtigen und so die Verkehrssicherheit gefährden kann. Die Erlaubnis, 100 km/h zu fahren, setzt deshalb immer zwei Bedingungen voraus: Zum einen müssen technische Vorkehrungen (wie bestimmte Reifen oder Stoßdämpfer am Anhänger) diese Schwingungen minimieren. Zum anderen muss die Fahrt auf einer Straße stattfinden, die als besonders sicher gilt.

    Für das Gericht war entscheidend, dass eine Kraftfahrstraße ohne bauliche Trennung diese zusätzliche, für die Sicherheit entscheidende Eigenschaft nicht besitzt. Solche Straßen unterscheiden sich von normalen Landstraßen hauptsächlich dadurch, dass sie nur von schnelleren Fahrzeugen befahren werden dürfen. Das erhöht die Sicherheit aber nur unwesentlich. Eine bauliche Trennung hingegen verringert die Gefahr, dass ein instabiles Gespann auf die Gegenfahrbahn gerät und dort einen folgenschweren Frontalzusammenstoß verursacht. Diese Fähigkeit, besonders schwere Unfälle zu verhindern, ist ein Kernbestandteil der Sicherheitsphilosophie, die hinter der 100-km/h-Regelung steht.

Warum reichte die Kennzeichnung als „Kraftfahrstraße“ allein nicht aus?

Das Gericht setzte sich auch explizit mit dem Argument des Autofahrers auseinander, dass die bloße Kennzeichnung als „Kraftfahrstraße“ genügen müsse, sofern die technischen Voraussetzungen des Gespanns erfüllt seien. Es wies diese Auffassung entschieden zurück.

Die Richter betonten nochmals, dass die 9. Ausnahmeverordnung eine strikte Ausnahme sei und daher nicht einfach auf alle entsprechend beschilderten Kraftfahrstraßen ausgeweitet werden könne. Eine solche Auslegung würde dem eigentlichen Sicherheitsgedanken der Vorschrift widersprechen. Die erhöhte Geschwindigkeit für Gespanne ist nur dort gerechtfertigt, wo die Straße selbst durch ihre bauliche Beschaffenheit ein zusätzliches Maß an Sicherheit bietet, um das Risiko von Unfällen, insbesondere Frontalkollisionen, zu minimieren. Die fehlende bauliche Trennung auf der Bundesstraße, auf der der Autofahrer unterwegs war, bedeutet, dass diese zusätzliche Sicherheitskomponente nicht gegeben war. Die technischen Vorkehrungen am Anhänger allein reichen nicht aus, um dieses höhere Risiko auf einer Straße ohne bauliche Trennung zu kompensieren. Die bauliche Trennung ist demnach ein unverzichtbarer Sicherheitsfaktor, der für die erweiterte Geschwindigkeit immer notwendig bleibt.

Da die Rechtsbeschwerde des Autofahrers damit als unbegründet verworfen wurde, hatte er auch die Kosten des gesamten Gerichtsverfahrens zu tragen.

Wichtigste Erkenntnisse

Gerichte legen Vorschriften zur Verkehrssicherheit streng aus, um höhere Geschwindigkeiten nur unter spezifischen, sicherheitsrelevanten Bedingungen zu erlauben.

  • Gesetzliche Ausnahmen erben Bedingungen: Eine Ausnahmeregelung übernimmt alle Voraussetzungen der Norm, auf die sie sich bezieht, auch wenn diese nicht explizit wiederholt werden.
  • Sicherheit bedingt mehr als Zeichen: Die Erlaubnis zu erhöhten Geschwindigkeiten für Fahrzeuggespanne hängt nicht nur von ihrer technischen Eignung ab, sondern zwingend auch von zusätzlichen baulichen Sicherheitsmerkmalen der Straße.
  • Sinn und Systematik lenken die Auslegung: Die wirkliche Bedeutung einer Rechtsnorm erschließt sich aus ihrem Wortlaut, ihrer systematischen Einordnung und dem dahinterstehenden Schutzzweck, um die Intention des Gesetzgebers vollständig zu erfassen.

Diese Prinzipien sichern, dass die Justiz Verkehrsvorschriften stets im Lichte ihres Sicherheitsauftrages interpretiert und anwendet.


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Das Urteil in der Praxis

Was auf den ersten Blick wie ein kleiner Fall von nebenan wirkt, ist in Wahrheit ein Lehrstück über die Tücken scheinbar klarer Verkehrsregeln. Dieses Urteil schiebt der weit verbreiteten Annahme einen Riegel vor, dass die 100-km/h-Regelung für Gespanne auf allen Kraftfahrstraßen gilt. Das Oberlandesgericht macht unmissverständlich klar: Ohne bauliche Trennung der Fahrspuren bleibt es bei Tempo 80, denn der Gesetzgeber knüpft die höhere Geschwindigkeit an ein erhöhtes Sicherheitsniveau der Fahrbahn, nicht nur an die Beschilderung. Wer sich auf die falsche Auslegung verlässt, riskiert nicht nur ein saftiges Bußgeld, sondern ignoriert den zentralen Sicherheitsgedanken, der hier über dem Wunsch nach schnellerer Fahrt steht.


Nächtliche Stadtstraße mit Autos und roter Ampel als Illustration zu FAQs im Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Geschwindigkeit von 100 km/h für Pkw-Gespann-Kombinationen in Deutschland zulässig?

Eine Geschwindigkeit von 100 km/h für Pkw-Gespann-Kombinationen ist in Deutschland nur unter spezifischen technischen Voraussetzungen für den Anhänger und ausschließlich auf Straßen mit besonderer baulicher Trennung der Fahrbahnen erlaubt. Dies gilt für Autobahnen und Kraftfahrstraßen, jedoch nur, wenn dort ein Mittelstreifen oder eine Schutzplanke den Gegenverkehr trennt.

Man kann es sich vorstellen wie bei einem Fußballspiel: Der Schiedsrichter erlaubt erst dann ein höheres Tempo für das Spiel, wenn nicht nur die Spieler gut trainiert (technische Voraussetzungen des Gespanns), sondern auch das Spielfeld bestimmte Sicherheitsmerkmale aufweist, wie zum Beispiel eine klare Abgrenzung der Spielfeldhälften. Fehlt eine dieser Bedingungen, bleibt das langsamere Grundtempo die Regel.

Konkret muss der Anhänger für diese erhöhte Geschwindigkeit technisch geeignet sein, etwa durch passende Reifen und Stoßdämpfer, die Schwingungen minimieren. Die Erlaubnis von 100 km/h gilt darüber hinaus nur auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1). Ein entscheidendes Kriterium ist dabei die bauliche Trennung der Fahrbahnen, beispielsweise durch einen Grünstreifen oder eine Leitplanke in der Mitte. Ohne diese bauliche Trennung bleibt die Höchstgeschwindigkeit auch auf Kraftfahrstraßen bei 80 km/h, selbst wenn das Gespann technisch für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt wäre.

Diese Regelung dient dazu, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, da Gespanne bei höheren Geschwindigkeiten zu Instabilität neigen und die Gefahr schwerer Unfälle, insbesondere Frontalkollisionen, minimiert werden soll.


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Welche Rolle spielt die bauliche Trennung der Fahrbahnen für die Sicherheit und zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr?

Eine bauliche Trennung der Fahrbahnen ist ein grundlegendes Sicherheitsmerkmal im Straßenverkehr und eine Voraussetzung für höhere zulässige Höchstgeschwindigkeiten. Man kann es sich wie getrennte Bahngleise vorstellen: Jede Bahn hat ihren eigenen festen Weg, sodass Kollisionen mit Zügen aus der Gegenrichtung ausgeschlossen sind. Genauso schafft eine bauliche Trennung durch einen Mittelstreifen oder eine Leitplanke eine sichere Barriere zwischen den Fahrspuren und verhindert, dass Fahrzeuge in den Gegenverkehr geraten.

Diese physische Trennung ist entscheidend, da sie die Gefahr von Frontalzusammenstößen erheblich reduziert. Besonders bei höheren Geschwindigkeiten neigen bestimmte Fahrzeugtypen, wie etwa Gespanne (Auto mit Anhänger), zu Schwingungen, welche die Fahrstabilität und Spurtreue stark beeinträchtigen können. Ohne eine bauliche Trennung bestünde dann ein hohes Risiko, dass ein solches Fahrzeug auf die Gegenfahrbahn gerät und dort einen folgenschweren Unfall verursacht.

Aus diesem Grund ist die bauliche Trennung nicht nur ein Designmerkmal, sondern ein unverzichtbarer funktionaler Sicherheitsfaktor. Sie schafft ein höheres Sicherheitsniveau, das es den Regelwerken erst ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen zuzulassen. Diese Regelung dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer, indem sie das Risiko schwerer Unfälle bei höheren Geschwindigkeiten minimiert.


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Welche allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten für Fahrzeuge mit Anhänger auf deutschen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften?

Für Personenkraftwagen mit Anhänger gilt außerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern. Diese Begrenzung findet auf allen Land- und Bundesstraßen Anwendung, ebenso auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, wenn diese keine bauliche Trennung der Fahrspuren aufweisen.

Stellen Sie sich vor, Sie ziehen einen langen, wackeligen Einkaufswagen hinter sich her. Je schneller Sie damit laufen, desto eher kann er ins Schwingen geraten und schwer kontrollierbar werden. Ähnlich verhält es sich mit einem Fahrzeuggespann: Die Geschwindigkeitsbegrenzung trägt dazu bei, die Stabilität zu gewährleisten.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt diese 80-km/h-Grenze vor, da Anhänger bei höheren Geschwindigkeiten zu Schwingungen neigen, was die Fahrstabilität und Spurtreue erheblich beeinträchtigen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es eine Ausnahme: Eine spezielle Verordnung ermöglicht es, dass ein Gespann unter strengen technischen Auflagen bis zu 100 Stundenkilometer schnell fahren darf. Dies ist jedoch nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen erlaubt, die zusätzlich durch bauliche Einrichtungen wie einen Mittelstreifen oder eine Leitplanke voneinander getrennt sind.

Diese Regelungen dienen der Verkehrssicherheit und sollen das Risiko schwerer Unfälle, insbesondere durch instabile Gespanne, minimieren.


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Wie interpretieren Gerichte komplexe Verkehrsregeln, insbesondere Ausnahmetatbestände?

Gerichte interpretieren komplexe Verkehrsregeln, um deren genauen Sinn und Geltungsbereich zu ermitteln, indem sie dabei anerkannte Methoden der Gesetzesauslegung anwenden. Dies ist besonders wichtig bei Ausnahmen, deren Anwendung nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich ist.

Man kann sich die Rolle eines Gerichts wie die eines erfahrenen Kochs vorstellen, der ein altes Rezept zubereitet. Er liest nicht nur die Zutatenliste (Wortlaut), sondern überlegt auch, wie dieses Gericht in ein gesamtes Menü passt (Systematik) und welchen Geschmack oder Zweck der ursprüngliche Koch damit erreichen wollte (Sinn und Zweck). Nur wenn alle Aspekte berücksichtigt werden, gelingt das Gericht wie beabsichtigt.

Im Detail bedeutet dies, dass Gerichte zunächst den Wortlaut einer Vorschrift prüfen: Was besagt der Text der Regel genau? Anschließend betrachten sie die Systematik der Regelungen. Hierbei wird die fragliche Vorschrift in den Kontext des gesamten Gesetzeswerks eingeordnet. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei Ausnahmeregelungen, die im Recht generell eng auszulegen sind. Schließlich beleuchten die Richter den Sinn und Zweck der Vorschrift (teleologische Auslegung). Sie fragen sich, welches Ziel der Gesetzgeber mit der Regelung verfolgte, beispielsweise die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Durch die Anwendung all dieser Auslegungsmethoden zusammen stellen Gerichte sicher, dass sie zu einer fundierten und nachvollziehbaren Entscheidung kommen, die dem wahren Willen des Gesetzgebers und dem übergeordneten Schutzgedanken des Rechts dient.


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Was kennzeichnet eine „Kraftfahrstraße“ und welche besonderen Regelungen gelten dort für den Verkehr?

Eine Kraftfahrstraße ist eine spezielle Straßenart, die durch das Zeichen 331.1 gekennzeichnet ist und nur von schnelleren Fahrzeugen befahren werden darf. Man kann sich eine Kraftfahrstraße wie eine „Schnellfahrbahn“ vorstellen, die für den zügigeren Verkehr gedacht ist, ähnlich einer Express-Spur, die nur bestimmte Personen nutzen dürfen.

Auf einer Kraftfahrstraße gelten besondere Regelungen für die Geschwindigkeit. Für Personenkraftwagen mit Anhänger ist dort eine Höchstgeschwindigkeit von 80 Stundenkilometern grundsätzlich vorgesehen. Eine spezielle Ausnahmeverordnung ermöglicht zwar unter strengen technischen Voraussetzungen bis zu 100 Stundenkilometern, dies gilt jedoch ausschließlich auf Kraftfahrstraßen, deren Fahrbahnen für jede Fahrtrichtung durch bauliche Einrichtungen wie einen Grünstreifen oder eine Leitplanke getrennt sind. Die im Fall geschilderte Bundesstraße wies keine solche bauliche Trennung auf.

Im Gegensatz zu Autobahnen, die immer baulich getrennt sind, muss eine Kraftfahrstraße keine solche physische Trennung der Fahrspuren haben. Diese bauliche Trennung ist ein wesentlicher Sicherheitsfaktor, der das Risiko von Frontalzusammenstößen verringert. Die Kennzeichnung als Kraftfahrstraße allein reicht nicht aus, um die erhöhte Geschwindigkeit für Gespanne zu rechtfertigen, wenn diese wichtige Sicherheitskomponente fehlt.

Diese Klassifizierung und die damit verbundenen Verkehrsregeln dienen dazu, den Verkehrsfluss zu optimieren und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, indem sie klare Vorgaben für die Nutzung durch bestimmte Fahrzeugtypen und Geschwindigkeiten machen.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Glossar Rubrik: Bewegte Stadtstraße als Illustration zur Erklärung von Fachbegriffen zu Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitsrecht.

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

9. Ausnahmeverordnung zur StVO

Die 9. Ausnahmeverordnung zur StVO ist eine spezielle Regelung, die es unter bestimmten Bedingungen erlaubt, mit einem Auto und Anhänger bis zu 100 Stundenkilometer schnell zu fahren. Ihr Zweck ist es, unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen eine höhere Geschwindigkeit für Gespanne zu ermöglichen, um den Verkehrsfluss zu verbessern, ohne die Sicherheit zu gefährden. Diese Erlaubnis gilt nur, wenn sowohl das Gespann technisch dafür ausgelegt ist als auch die befahrene Straße besondere Sicherheitsmerkmale aufweist.
Beispiel: Im Fall berief sich der Autofahrer auf diese Verordnung, da er meinte, seine „Kraftfahrstraße“ und sein technisch passendes Gespann würden ihm die 100 km/h erlauben. Das Gericht stellte jedoch klar, dass dafür auch eine bauliche Trennung der Fahrspuren nötig gewesen wäre, die auf seiner Straße fehlte.

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Bauliche Trennung

Eine bauliche Trennung bezeichnet physische Barrieren wie Mittelstreifen oder Schutzplanken, die auf Straßen die Fahrbahnen für den Gegenverkehr voneinander trennen. Ihr Hauptzweck ist es, die Verkehrssicherheit erheblich zu erhöhen, indem sie Frontalzusammenstöße verhindert und somit das Risiko schwerer Unfälle minimiert. Diese Trennung ist ein entscheidendes Kriterium für höhere Geschwindigkeiten, besonders bei Fahrzeugen, die zu Instabilität neigen.
Beispiel: Die Bundesstraße, auf der der Autofahrer fuhr, hatte keine bauliche Trennung. Das Gericht betonte, dass die erhöhte Geschwindigkeit von 100 km/h für Gespanne nur auf Straßen mit einer solchen Trennung erlaubt ist, da diese ein unverzichtbarer Sicherheitsfaktor ist.

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Gesetzesauslegung

Gesetzesauslegung ist der Prozess, bei dem Gerichte und andere Rechtsanwender den genauen Sinn und Geltungsbereich von Gesetzen ermitteln, um sie auf konkrete Fälle anzuwenden. Sie dient dazu, die Absicht des Gesetzgebers zu verstehen und sicherzustellen, dass Rechtsnormen korrekt und gerecht angewendet werden. Dabei werden verschiedene anerkannte Methoden wie die Analyse des Wortlauts, der systematischen Einordnung und des Zwecks der Vorschrift herangezogen.
Beispiel: Das oberste Landesgericht stützte seine Entscheidung, die Rechtsbeschwerde des Autofahrers zurückzuweisen, auf die Methoden der Gesetzesauslegung. Es prüfte den Wortlaut der Ausnahmeverordnung, ihre Einordnung im System der StVO und den Sicherheitszweck der 100-km/h-Regelung, um zu dem Schluss zu kommen, dass eine bauliche Trennung zwingend erforderlich ist.

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Kraftfahrstraße

Eine Kraftfahrstraße ist eine spezielle Straßenart, die nur von Kraftfahrzeugen befahren werden darf, die bauartbedingt eine bestimmte Mindestgeschwindigkeit erreichen können, und durch ein blaues Schild mit einem weißen Auto gekennzeichnet ist. Sie dient dazu, den zügigen Verkehr zu ermöglichen und ist oft für den schnelleren Überlandverkehr vorgesehen. Im Gegensatz zu Autobahnen muss eine Kraftfahrstraße nicht zwingend eine bauliche Trennung der Fahrspuren aufweisen.
Beispiel: Die vom Autofahrer befahrene Bundesstraße war als Kraftfahrstraße ausgeschildert. Er argumentierte, dass dies allein ihm die 100 km/h für sein Gespann erlauben würde, jedoch verneinte das Gericht dies, da die bauliche Trennung fehlte.

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Rechtsbeschwerde

Die Rechtsbeschwerde ist ein spezielles Rechtsmittel im deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht, mit dem man Entscheidungen eines Amtsgerichts auf Rechtsfehler überprüfen lassen kann. Sie unterscheidet sich von der Berufung oder Revision dadurch, dass sie nicht die erneute Prüfung der tatsächlichen Feststellungen des Gerichts zum Ziel hat, sondern ausschließlich die korrekte Anwendung und Auslegung des Rechts.
Beispiel: Der Autofahrer legte gegen das Urteil des Amtsgerichts eine Rechtsbeschwerde ein, weil er nicht die festgestellten Tatsachen, sondern die rechtliche Bewertung seiner Fahrtgeschwindigkeit anzweifelte. Das oberste Landesgericht musste daraufhin prüfen, ob das Amtsgericht das Gesetz richtig angewendet hatte.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • 9. Ausnahmeverordnung zur StVO (100-km/h-Regelung für Gespanne)
    Diese Sonderregelung erlaubt unter bestimmten technischen Voraussetzungen eine Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h für Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Autofahrer berief sich auf diese Regelung, da seine Kraftfahrstraße als solche beschildert war und sein Gespann die technischen Voraussetzungen erfüllte, und er meinte, deswegen 100 km/h fahren zu dürfen.
  • Regelung zur Höchstgeschwindigkeit für Gespanne auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen (§ 18 Abs. 5 Nr. 1 StVO)
    Grundsätzlich dürfen Personenkraftwagen mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften nicht schneller als 80 km/h fahren; dies gilt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen nur, wenn deren Fahrbahnen durch bauliche Einrichtungen getrennt sind.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Dieser Paragraph ist die Ausgangsregel, von der die 100-km/h-Regelung „abweicht“, und enthält die entscheidende Voraussetzung der baulichen Trennung, die auf der vom Fahrer befahrenen Bundesstraße fehlte.
  • Gesetzesauslegung nach Sinn und Zweck (teleologische Auslegung)
    Bei der Auslegung von Gesetzen wird nicht nur auf den genauen Wortlaut geachtet, sondern auf den tieferen Grund und das Ziel, das der Gesetzgeber mit der Vorschrift erreichen wollte.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Gericht nutzte diese Methode, um zu begründen, dass die 100-km/h-Regelung nur auf besonders sicheren Straßen mit baulicher Trennung gilt, da ihr Sinn und Zweck die Minimierung von Risiken und die Erhöhung der Verkehrssicherheit bei höheren Geschwindigkeiten ist.
  • Grundsatz engen Auslegung von Ausnahmen (allgemeines Rechtsprinzip)
    Im Recht werden Ausnahmeregelungen von einer allgemeinen Vorschrift grundsätzlich restriktiv, also eng und nicht weit gefasst, interpretiert.
    Bedeutung im vorliegenden Fall: Da die 100-km/h-Regelung eine Ausnahme von der allgemeinen 80-km/h-Begrenzung ist, durfte das Gericht sie nicht einfach auf alle Kraftfahrstraßen ausweiten, sondern nur auf diejenigen, die den spezifischen, über die Beschilderung hinausgehenden Sicherheitsanforderungen genügen.

Das vorliegende Urteil


BayObLG – Az.: 201 ObOWi 7/24 – Beschluss vom 14.02.2024


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