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Zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten bei Zoobrücke in Köln vom linksrheinischen kommend in Fahrtrichtung Kalk

Vorgeworfener Verstoß:

Überschreitung zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaft von 50 km/h (zulässige Höchstgeschwindigkeit durch Verkehrszeichen 274 angeordnet) um mindestens 21 km/h.


System zur Messung:

Stationäres Messgerät VDS M 5 (speed)


Bearbeitende Behörde:


Datum:

25.09.2016

Sachverhalt & Ergebnis

Der Betroffene befuhr am 25.09.2016 um 06:02 Uhr die außerhalb geschlossener Ortschaften gelegene Zoobrücke in Köln vom linksrheinischen kommend in Fahrtrichtung Kalk. In Höhe des Auenwegs überschritt der Betroffene infolge Unachtsamkeit die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um mindestens 21 km/h. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird dort durch Verkehrszeichen 274 angeordnet und auf der Brücke insgesamt zweimal wiederholt. Die Beschilderung erfolgt 380m, 177 m und 102 m vor der Messstelle.

Die Messung erfolgte durch das stationäre Messgerät VDS M 5 (speed) mit dem Zulassungszeichen 18.11/02.05 der Fa. VDS Verkehrstechnik GmbH mit den zugehörigen Messwertaufnehmern zum stationären Geschwindigkeitsmessgerät der Fa. VDS Verkehrstechnik GmbH mit dem Messstellen-Code Nr. 13 (Zoobrücke in Höhe Auenweg Fahrtrichtung Kalk; Mittlerer Fahrstreifen). Der Betroffene wurde mit einer Geschwindigkeit von 74 km/h gemessen. Abzüglich eines vorzunehmenden Toleranzabzugs von 3 km/h betrug die vom Betroffenen gefahrene Geschwindigkeit 71 km/h.

Fehlerquellen bei der Geschwindigkeitsmessung mit VDS M5 können durch defekte Piezosensoren die auf der Fahrbahn liegen oder in der Fahrbahn eingelassen bestehen. Eine beschädigte Fahrbahn führt dazu, dass die eingelassenen Sensoren lose sind und sich dadurch eine Messwertverfälschung ergibt. Ferner kann eine fehlerhafte Kontrolle oder ungenügende Wartung der Sensoren bestehen.

Bei der Variante M5 RAD2 des Geschwindigkeitsmessgeräts ist die verwendete Objektivbrennweite im Messprotokoll zu protokollieren. Eine fehlende Protokollierung kann ebenfalls beanstandet werden.

Weitere mögliche Fehlerquellen sind eine fehlerhafte Eichung, keine halbjährliche Wartung der eingelassenen Sensoren sowie Messungen von Einspurfahrzeugen (wie Motorrädern), da bei diesen die Geschwindigkeitsmessung unverlässlich ist.

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