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Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall

Welche Rechte stehen dem Geschädigten nach einem Unfall zu?

Autounfall: Ihre Rechte als Geschädigter
Welche Ansprüche stehen Ihnen nach unverschuldetem Autounfall zu?

Ein Verkehrsunfall ist schnell geschehen, doch nur die wenigsten wissen welche Rechte ein Geschädigter nach einem solchen Ereignis hat. Aus diesem Grund soll in den folgenden Abschnitten einmal eine kurze Übersicht über die Möglichkeiten und Ansprüche gegeben werden. Vorab sei aber noch einmal darauf hingewiesen, dass ein Verkehrsunfall eine Reihe von Vorgängen auslöst die dem rechtsunkundigen Geschädigten schnell über den Kopf wachsen können. Hier ist die Hilfe von Profis gefragt, weswegen man sich auf alle Fälle einen kompetenten Rechtsanwalt holen sollte sowie das Gutachten eines Sachverständigen. Nur so ist gesichert, dass die gegnerische Versicherung auch wirklich den Schaden und alle Folgeschäden ersetzt und so die Geschädigten zu ihren Rechten kommen.

Sachschäden im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

Sachschäden im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall sind grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Schäden am Fahrzeug und Schäden an anderen Sachgegenständen. Schäden am Fahrzeug reichen von einem Ersatz bei Totalschaden, Reparaturkosten sowie Wertminderungsersatz und Beschaffung eines Neuwagens. Grundsätzlich richtet sich der Wertersatz immer am Wiederbeschaffungswert, allerdings gibt es hier zahlreiche Ausnahmen sowie gesonderte Regelungen. Bei Sachschäden an anderen Sachgegenständen ist der Anschaffungswert der ausschlaggebende Faktor für die Feststellung der Höhe des Schadens. Zu anderen Sachgegenständen gehören Sachen aus dem Umfeld des Unfalls, aber auch persönliche Gegenstände wie Brillen und geladene Sachen die durch den Unfall geschädigt wurden.

Kosten im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

Erstattung von Kosten nach einem Verkehrsunfall
Welche Kosten sind dem Geschädigten zu erstatten?

Die geschädigten Personen haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Erstattung von Kosten die im Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen. Dazu gehören beispielsweise Aufwendungen für den Transport von Personen und der Abschleppdienst, aber auch Kosten für Anwälte und Sachverständige, sowie Aufwendungen für Heilbehandlungen und Arztkosten. Grundsätzlich können die geschädigten Personen eine Pauschale von 20-30 Euro als Ersatz verlangen, wobei zusätzliche Kosten immer voll erstattungsfähig bleiben.

Direkte Ansprüche des Unfallgeschädigten

Direkte Ansprüche sind die Übernahme von Kosten für den Nutzungsausfall des geschädigten Fahrzeug und die Übernahme der Aufwendungen für ein Taxi zum Zielort. Für die Dauer der Wiederinstandsetzung des beschädigten Fahrzeugs müssen die Kosten für einen Mietwagen übernommen werden, sofern eine regelmäßige Nutzung des Fahrzeugs für berufliche oder private Zwecke nachgewiesen werden kann. Sollte es zu Schäden an der Person kommen, so hat der Schädiger die Pflicht für einen Verdienstausfall und den Haushaltsführungsschaden die Verantwortung zu übernehmen. Bei Arbeitnehmern richtet sich die Höhe des Anspruchs nach den letzten Gehaltseingängen, bei selbständig Tätigen nach der Höhe der Kosten für eine Ersatzarbeitskraft.

Auch angehörige Personen des Geschädigten haben unter Umständen direkte Ansprüche. Im Falle des Todes kann ein Erbe direkte Ansprüche geltend machen und Schmerzensgeld verlangen. Schockschäden bei Angehörigen werden nur ersetzt, sofern die Nachricht über den Unfall einen nachweislich behandlungsbedürftigen Schock ausgelöst hat.

Ansprüche aus den Nachwirkungen eines Unfalls

Sollte es Folgeschäden des Unfalls geben, so ist der Verursacher auch hier schadensersatzpflichtig. Die zu berechnende Höhe des Schadensersatzes richtet sich hierbei immer nach der Verhältnismäßigkeit zwischen dem Einkommen des Täters und der Höhe des entstandenen und direkt zuordnungsfähigen Schadens. Zu den erstattungsfähigen Ansprüchen gehören das Schmerzensgeld für seelische und psychische Schäden, Ersatz von Einkünften bei dauerhafter Beeinträchtigung, Eintritt in die Rente, notwendige Umschulungen oder vermehrte Bedürfnisse. Ebenso sind Erwerbsschäden und ein vermindertes Fortkommen schadensersatzpflichtig.

Zusammenfassung der Ansprüche des Geschädigten auf Erstattung:

  • Kosten für die Reparatur des Fahrzeugs bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts oder bis zur 130% Grenze
  • Kosten für den Sachverständigen
  • Kosten für einen Rechtsanwalt
  • Abschleppkosten
  • Mietwagenkosten
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Wertminderung des Fahrzeugs
  • Allgemeine Kostenpauschale (20,00 – 30,00 Euro)
  • Anderer Sachschäden, wie z.B. die Beschädigung von mitgeführten Gegenständen
  • Verdienstausfall
  • Schmerzensgeld
  • Betreuungskosten für Kinder
  • Haushaltshilfe/Haushaltsführungsschaden
  • Nachweislich entgangener Gewinn
  • Behandlungskosten und Arztkosten
  • Finanzierungskosten bei einer Autoninanzierung zur Anschaffung eines Neuwagen nach einem Totalschaden
  • Fahrzeugstandkosten
  • Verlust einer Tankfüllung
  • Fahrtkosten/Taxikosten für unfallbedingte Fahrten
  • Kosten für ein neues Fahrzeugkennzeichen
  • Abmeldekosten des Unfallfahrzeugs und Anmeldekosten des Ersatzfahrzeugs

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