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Verbotswidrige Mobilfunktelefonnutzung – Gegenstand an Ohr gehalten während der Fahrt

Mobilfunknutzung während der Fahrt
Symbolfoto: Creativa Images / Bigstock

AG Göttingen, Az.: 33 OWi 38 Js 6361/15 (79/15), Beschluss vom 21.05.2015

Hält ein Fahrzeugführer auf einem Foto bei einer Geschwindigkeitsmessung einen Gegenstand an seinen Kopf oder sein Ohr, so kann man hieraus nicht schließen, dass es sich bei diesem Gegenstand um ein Mobilfunktelefon handelt. Es kann sich bei dem Gegenstand  um ein Diktiergerät o.ä. handeln.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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