Zweck der Lenk- und Ruhezeiten
Das Fahren eines LKW erfordert ein hohes Konzentrationsvermögen. Diese lässt bei eintretender Müdigkeit des Fahrers nachweisbar deutlich nach. Eine reduzierte Aufmerksamkeit wiederum kann im Straßenverkehr schwerwiegende Folgen haben. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber gesetzliche Lenk- und Ruhezeiten für Berufskraftfahrer mit Fahrzeugen einschließlich einem Anhänger oder Sattelanhänger über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im gewerblichen Güter- und Personenverkehr geschaffen. Normiert sind die Lenk- und Ruhezeiten in der Fahrpersonalverordnung und im Fahrpersonalgesetz. Weitere Vorschriften finden sich zudem im Arbeitszeitgesetz. Anhand dieser Bestimmungen soll gewährleistet werden, dass LKW-Fahrer genügend Pausen und Ruhezeiten einhalten.
Die Tages- und Wochenlenkzeit
Generell lässt sich sagen, dass ein Berufskraftfahrer nicht länger als 4,5 Stunden am Stück am Steuer sitzen darf. Nach den 4,5 Stunden muss die Lenkzeit unterbrochen und eine Pause von mindestens 45 Minuten eingelegt werden. Eine solche Lenkzeitunterbrechung hat allerdings nichts mit der täglichen Ruhezeit zu tun. Die Unterbrechung der Lenkzeit wird bei der Ruhezeit nicht mitgerechnet. Laut Lenk- und Ruhezeiten dürfen LKW-Fahrer maximal neun Stunden am Tag auf deutschen Straßen unterwegs sein. Diese Tageslenkzeit darf pro Woche zweimal auf zehn Stunden erhöht werden. Sobald der Fahrer nicht mehr vor seinem Lenkrad sitzt, gilt die Lenkzeit als unterbrochen. Neben der Tageslenkzeit muss auch die Wochenlenkzeit beachtet werden. Hier darf die Stundenanzahl von 56 Arbeitsstunden nicht überschritten werden. Darüber hinaus muss in der Zeit von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderwochen ebenfalls eine Lenkzeit eingehalten werden. Die Lenkzeit in einer solchen Doppelwoche darf nicht über 90 Stunden anwachsen.
Lenkzeit und Ruhezeit
Die Ruhezeit, welche nicht mit den Lenkzeitunterbrechungen verwechselt werden darf, wird als die Zeit am Tag bezeichnet, in welcher der Berufskraftfahrer Freizeit besitzt und keine Lenkzeiten tätigt. Hierbei spielt es keine Rolle, wo die Ruhezeit genommen wird. Einziges Kriterium ist, dass ein Schlafplatz zur Verfügung steht. Sofern der LKW also über eine Schlafmöglichkeit verfügt, kann die Ruhezeit auch dort verbracht werden. Die wöchentliche Ruhezeit von 45 bzw. 24 Stunden wird aufgrund des Sonntagfahrverbots für LKW meist am Wochenende in Anspruch genommen.
Haftung bei Verstößen
Da es sich bei der Sicherheit im Straßenverkehr um ein sehr hohes Schutzgut handelt, werden Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten mit relativ hohen Bußgeldern geahndet. Zudem droht bei Zuwiderhandlungen nicht nur dem betreffenden Fahrer, sondern auch gegen das Unternehmen, bei dem er beschäftigt ist, oder gegen die dort handelnden Personen ein saftiges Bußgeld.