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Beleuchtung & Warnzeichen – Bußgeldkatalog

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Nicht vorschriftsmäßige Benutzung der Beleuchtung oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in einem verdecktem oder weitgehend beschmutztem Zustand benutzt20€
...mit Gefähr­dung anderer Verkehrsteilnehmer25€
...mit Sachbe­schädigung/Unfall35€
Nur mit Stand­licht gefahren oder auf einer Straße mit durch­gehender, ausrei­chender Beleuch­tung mit Fern­licht gefahren10€
...mit Gefähr­dung anderer Verkehrsteilnehmer15€
...mit Sachbe­schädigung/Unfall35€
Ohne Abblend­licht am Tage trotz Sicht­behin­derung durch Nebel, Schnee­fall, oder Regen gefahren
...innerorts25€
...außerorts60€1 P
Ohne Abblend­licht im Tun­nel gefahren10€
Ein haltendes Fahr­zeug nicht vorschrifts­mäßig be­leuchtet20€
...mit Sachbe­schädigung/Unfall35€
Fahrtrichtungsan­zeiger/Blinker nicht wie vorge­schrieben benutzt10€
Warnblink­anlage miss­braucht5€
Hupe und Licht­hupe miss­braucht5€
...mit Beläs­tigung anderer Verkehrsteilnehmer10€
Unerlaubte Schall­zeichen benutzt10€
Nebelschein­werfer miss­bräuchlich benutzt20€
...mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer25€
...mit Sachbe­schädigung/Unfall35€
Mit eingeschal­teter Nebel­schlussleuchte gefahren, obwohl die Sicht nicht durch Nebel behindert war20€
...mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer25€
...mit Sachbe­schädigung/Unfall35€

P = Punkte im Verkehrszentralregister | M = Monate Fahrverbot

Stand: 09.11.2021

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Bußgeldkatalog: Beleuchtung und Warnzeichen

Die Beleuchtung sowie das Warnsignal eines Fahrzeugs spielen im tagtäglichen Straßenverkehr eine wesentliche Rolle. Aus diesem Grund ist es auch die Pflicht eines jeden Fahrzeughalters dafür Sorge zu tragen, dass die Beleuchtung sowie das Warnsignal stets intakt und nutzbar ist. Wer sich täglich durch den Straßenverkehr quält, wird sicherlich wissen, dass die meisten Autobesitzer dieser Pflicht auch sehr gewissenhaft nachkommen. Die Frage, die jedoch scheinbar nicht jeder Autobesitzer beantworten kann, geht in die Richtung, wann genau die Beleuchtung sowie das Warnsignal überhaupt zum Einsatz kommen darf und welche Folgen bei einem Missbrauch drohen können.

Sowohl die Beleuchtung als auch das Warnsignal dient im Straßenverkehr der Sicherheit. Dementsprechend dürfen sie auch nur bei schlechter Witterung oder bei Gefahr im Verzug zum Einsatz gebracht werden.

Autobeleuchtung Bremslichter
Symbolfoto: Von I AM ONGSA /Shutterstock.com

Die Standardbeleuchtung bei den Fahrzeugen

Jedes Fahrzeug verfügt über eine sogenannte Standardbeleuchtung, welche gesetzlich vorgeschrieben ist. Es gibt jedoch auch Autohersteller, die für ihre Modelle über den Standard hinausgehende Beleuchtungen anbieten. Zu der Standardbeleuchtung, die an jedem Fahrzeug vorhanden sein muss, gehört

  • Abblendlicht in Fahrtrichtung in zweifacher Ausführung
  • Standlicht
  • Fernlicht
  • Fahrtrichtungsanzeiger (der sogenannte Blinker)
  • rote Schlussleuchten am Heck des Fahrzeugs in roter Farbe und zweifacher Ausführung
  • Bremsleuchten am Heck des Fahrzeugs in roter Farbe und dreifacher Ausführung
  • Beleuchtung des Kennzeichens
  • Fahrtrichtungsanzeiger am Heck des Fahrzeugs
  • Rückfahrscheinwerfer in weißer Farbe, die bei einer Rückwärtsfahrt des Fahrzeugs aufleuchtet

Die Bremsleuchten müssen heller scheinen als die Schlussleuchten!

Die Sicherheit im Straßenverkehr geht zentral mit der Sicht einher, da die anderen Verkehrsteilnehmer rechtzeitig erkannt werden müssen. Dementsprechend muss bei einsetzender Dunkelheit oder bei schlechter Witterungslage das entsprechende Licht bei dem Fahrzeug auch eingeschaltet werden. Es geht hierbei nicht nur darum, dass der aktive Autofahrer die Verkehrsteilnehmer sieht, sondern vielmehr auch darum, dass die anderen Verkehrsteilnehmer den aktiven Autofahrer ebenfalls sehen können.

Wann sollte das Tagfahrlicht eingeschaltet werden?

Im Hinblick auf das sogenannte Tagfahrlicht hat der Gesetzgeber keinerlei Vorschriften in die Straßenverkehrsordnung einfließen lassen. Dies ist im Grunde genommen auch nicht erforderlich, da bei den meisten modernen Fahrzeugen dieses Tagfahrlicht ohnehin bei der Motorzündung automatisch eingeschaltet wird. Das Tagfahrlicht muss auch von dem Hauptlicht unterschieden werden, da es bei der Einschaltung des Hauptlichtes automatisch ausgeschaltet wird.

Innerhalb von Europa gibt es durchaus Länder, in denen auch am Tage bei guter Sichtlage eine Lichtvorschrift gilt. In Deutschland allerdings ist dies lediglich eine Empfehlung.

Wann sollte das Abblendlicht eingeschaltet werden?

Auch wenn das Abblendlicht am Tage in Deutschland keine gesetzliche Pflicht darstellt, so hat es dennoch seine Vorteile. Durch das Abblendlicht erfolgt eine gute Ausleuchtung der Straßenfahrbahn und dementsprechend auch eine Steigerung der Fahrsicherheit. Beachtet werden sollte allerdings, dass das Abblendlicht den Gegenverkehr auf gar keinen Fall blenden darf. Für diejenigen Autofahrer, welche das Abblendlicht tagsüber unvorschriftsmäßig bzw. missbräuchlich nutzen gibt es ein Bußgeld. Die Höhe des Bußgeldes ist von dem Ort der unvorschriftsmäßigen bzw. missbräuchlichen Nutzung abhängig:

  • innerhalb geschlossener Ortschaften: 25 Euro Bußgeld
  • außerhalb geschlossener Ortschaften: 60 Euro Bußgeld zzgl. ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg

Wann sollte das Fernlicht eingeschaltet werden?

Im Verkehrsalltag hat sich das Fernlicht als kurzes Lichtsignal, die sogenannte Lichthupe, mehr oder minder in vielen Situationen schon eingeschlichen. Besonders beliebt ist die Lichthupe als Gruß oder als Warnung vor bevorstehenden Geschwindigkeitskontrollen in der Fahrtrichtung des Gegenverkehrs. Aber auch auf der Autobahn hat sich die Lichthupe in den Alltag etabliert. Sie wird eingesetzt, um das vorausfahrende Fahrzeug auf der linken Spur zu einem Spurwechsel zu bewegen. Dies ist selbstverständlich eine missbräuchliche Nutzung des Fernlichts und kann als Nötigung ausgelegt werden. Von seiner ursprünglichen Bestimmung, auf nächtlichen Fahrten für eine gute Sicht auf langen geraden Landstraßen zu sorgen, ist dieses Licht bei einer Nötigung um Welten entfernt.

Viele Autofahrer wissen überhaupt nicht, dass das Fernlicht nur in ganz bestimmten Fällen eingeschaltet werden darf:

  • wenn keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch eine Lichtblendung besteht
  • bei einem lichtdichten Mittelstreifen
  • als Warnung anderer Verkehrsteilnehmer zur Vermeidung eines Unfalls

Innerhalb geschlossener Ortschaften sowie bei einer guten Straßenbeleuchtung darf das Fernlicht nicht eingeschaltet werden!

Viele Autofahrer nutzen das Fernlicht auch bei nebligen Witterungen oder im Winter bei Schnee zur Steigerung der Sicht. Dies ist jedoch absolut kontraproduktiv, da der Nebel sowie auch Schneetreiben das hellere Licht reflektieren und damit die Sicherheit des Autofahrers eher gefährden. Eine bessere Sicht lässt sich durch das Fernlicht bei derartigen Witterungen nicht erreichen.

Wann darf der Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden?

Einsatz von Nebelscheinwerfer
Viele Autofahrer wissen nicht, wann und wie Nebelscheinwerfer einzusetzen sind. Symbolfoto: Von Montypeter /Shutterstock.com

Entgegen seines Namens darf der Nebelscheinwerfer nicht nur bei nebligen Witterungen, sondern vielmehr auch generell bei einer schlechten Sicht zum Einsatz gebracht werden. Der Nebelscheinwerfer leuchtet gelblich und steigert die Sicht auch bei Schneetreiben oder sehr starkem Regen. Wichtig ist allerdings, dass der Nebelscheinwerfer in Verbindung mit dem Abblendlicht genutzt wird. Die Sichtverhältnisse müssen jedoch dementsprechend schlecht sein, da in Deutschland der Nebelscheinwerfer das Tagfahrlicht nicht ersetzen darf. Wer als Autofahrer die Nebelscheinwerfer missbräuchlich einsetzt, kann dafür ein Bußgeld in einer Spanne von 20 – 35 Euro erhalten.

Im Hinblick auf die Nebelschussleuchte gibt es in Deutschland erheblich strengere Regularien, da sie sehr viel heller in rotem Licht leuchtet und dementsprechend eine Blendung und Gefährdung der anderen Straßenverkehrsteilnehmer verursachen kann. Die Nebelschussleuchten dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite 50 Meter unterschreitet. Werden die Nebelschussleuchten missbräuchlich eingesetzt, so droht ein Bußgeld von 20 – 35 Euro.

Wenn die Sicht sehr schlecht ist, sind die Nebelschussleuchten Pflicht! Vergisst ein Autofahrer dies, so droht ebenfalls ein Bußgeld in der Spanne von 20 – 35 Euro. In diesem Zusammenhang muss auch erwähnt werden, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei einer eingeschalteten Nebelschussleuchte auf 50 Km/h festgeschrieben ist. Auch dann, wenn ein Autofahrer nach der durchfahrenden Nebelwand bei guter Sicht vergisst, die Nebelschussleuchte wieder auszuschalten, droht ein Bußgeld von 20 – 35 Euro!

Wann darf die Hupe eingesetzt werden?

Die Hupe eines Fahrzeugs ist ein Warnsignal, welches dementsprechend nur in Notfällen zum Einsatz kommen darf. Die Notfallprävention zählt gemäß der Straßenverkehrsordnung auch zu den erlaubten Nutzungen, auch wenn viele Autofahrer im Alltag eine andere Praxis an den Tag legen. Fakt ist jedoch, dass ein missbräuchlicher Einsatz der Hupe mit einem Bußgeld von 5 – 10 Euro belegt werden kann.

Viele Bußgeldbescheide sind heutzutage fehlerhaft ausgestellt, sodass sich eine rechtsanwaltliche Überprüfung lohnen kann. Wir stehen diesbezüglich gern zur Verfügung.

Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.

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