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Bußgeldkatalog – Was sind die aktuellen Änderungen?

Im Rahmen der Straßenverkehrsordnung und dem Bussgeld gibt es immer wieder Anpassungen

Was ist neu und was ändert sich im Bußgeldkatalog? Ein paar Kilometer zu schnell im Auto unterwegs, ganz knapp über die Ampel gefahren und schon können Kraftfahrer mit Punkten in Flensburg rechnen. Seit dem 1. Mai 2014 wurde das Verkehrszentralregister ausgiebig reformiert. Seit dieser Zeit steht nicht nur ein neuer Bußgeldkatalog, sondern auch ein geändertes Punktesystem bereit. Was aber ändert sich nun 2017 im Bußgeldkatalog?

Der aktuelle Bußgeldkatalog und seine Besonderheiten

Bußgeldkatalog
Bußgeldkatalog – Was ändert sich? Symbolfoto: filmfoto / Bigstock

Der neue Bußgeldkatalog hat seinen Fokus auf der Sicherheit im Straßenverkehr. Delikte werden strenger bestraft, gerade die, die eine hohe Gefährdung für die Straßensicherheit darstellen. Außerdem werden Verkehrsvergehen in drei Gruppen aufgeteilt. Je nachdem wie schwer das Delikt ist werden 1, 2 oder höchstens 3 Punkte in Flensburg vermerkt. Da aber der Führerschein schon bei 8 Punkten eingezogen wird, ist jeder Punkt doppelt so schwer anzusehen.

So wird eine Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt in Flensburg versehen. Dazu gehören etwa Vorfahrtverstöße oder unerlaubtes Parken.  Grobe Ordnungswidrigkeiten werden mit 2 Punkten geahndet sowie ein Regelfahrverbot. Dazu werden grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Abstandsverstöße gezählt. Ist das Delikt mit einer Straftat verbunden, wie das unerlaubte Entfernen von einer Unfallstelle oder eine sonstige schwere Gefährdung im Straßenverkehr, wird der Autofahrer mit 3 Punkten bestraft. Für diesen Fall wird der Führerschein eingezogen.

Mit folgenden Punkten und Sanktionen müssen Autofahrer rechnen

Bei dem nur 8 Punkte umfassenden Punktesystem ist jeder Punkt wichtig der in Flensburg eingetragen wird. Autofahrer die auf ihren Führerschein aus beruflicher Sicht unbedingt darauf angewiesen sind, sollten deshalb sehr genau die Straßenverkehrsordnung beachten. Auch sollten sie Maßnahmen zu einem eventuellen Punkteabbau im Auge behalten.
Die nachfolgende Tabelle zeigt Maßnahmen mit der Punkteanzahl und wenn man sich über einen Punkteabbau kümmern sollte.

  • 1 bis 3 Punkte: in Flensburg wird eine Vormerkung eingetragen
  • 4 bis 5 Punkte: es wird eine Ermahnung erteilt und ggf. ein Hinweis auf eine freiwillige Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau
  • 6 bis 7 Punkte: Hier wird eine Verwarnung ausgesprochen. Ein Punkteabbau ist jetzt nicht mehr möglich.
  • ab 8 Punkten: Der Führerschein wird eingezogen. Erst nach 6 Monaten kann die Wiedererteilung beantragt werden.

Fünf häufigste Bußgeld-Delikte

Wer hierzulande gegen die StVO verstößt, der muss mit Sanktionen rechnen. Je nachdem wie schwer das Vergehen ist, wird eine Verwarnung ausgesprochen oder ein Bußgeld verhängt. Punkte die in Flensburg landen, können sogar eine Fahrerlaubnis nach sich ziehen.

Nachstehend sehen sie die 5 häufigsten Verstöße von Autofahrern:

  • Verstöße gegen das Halteverbot und Falschparken
    Die meisten Bußgeldbescheide werden hierzulande für falsches Parken und Missachtung eines Halteverbotes ausgesprochen. Dabei reichen die Vergehen vom Parken ohne gültigen Parkschein bis hin zu unerlaubtem Halten in einer gekennzeichneten Halteverbotszone. Da viele Autofahrer schon mit diesen Vergehen in Berührung gekommen sind, spülen solche Delikte das meiste Geld in die Staatskasse.
  • Nichteinhaltung vorgeschriebener Geschwindigkeiten
    Für einige Autofahrer stellt schnelles Fahren noch immer ein Kavaliersdelikt dar. Es gibt aber auch Autofahrer die einfach nicht aufpassen und die vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht einhalten. Werden sie dann geblitzt wird je nach dem Ausmaß der Überschreitung ein Bußgeld, Punkte oder auch ein Fahrverbot fällig.
  • Nichtbeachten der Vorfahrt
    Nach einer statistischen Erhebung wurde festgestellt, dass viele Autofahrer Probleme mit der Einhaltung von Vorfahrtbestimmungen haben. Hier werden ebenfalls je nach Schwere des Vergehens Sanktionen fällig. Auf jeden Fall wird ein Bußgeldbescheid fällig.
  • Den Sicherheitsabstand nicht eingehalten
    Es wurde verkehrsrechtlich ein Sicherheitsabstand zum vorfahrenden Fahrzeug festgelegt. Dicht auffahrende Fahrzeuge stellen eine erhebliche Verkehrsgefährdung dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Gerade auf Autobahnen sollte ein Mindestabstand eingehalten werden.
  • Falsches Überholen und unerlaubtes Überholen
    Dieses Vergehen ist statistisch gesehen eines der häufigsten. Die Bußgelder können hier von 20 Euro bis 100 Euro reichen. Es können aber auch Punkte in Flensburg erfolgen, je nachdem wie hoch die Verkehrsgefährdung war.

Von dem neuen Bußgeldkatalog erhoffen sich Experten zahlreiche Vorteile. Das jetzt geltende Punktesystem zeichnet sich durch Übersichtlichkeit und Einfachheit aus. Allerdings gibt es auch Kritikpunkte, da es durch die neue Bewertung zu mehr Einzügen von Fahrerlaubnissen pro Jahr kommen kann. Für viele Autofahrer kann das zu beruflichen und existentiellen Problemen führen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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