Bußgeldbescheid für überhöhte Geschwindigkeit: Die Radarfalle und ihre Folgen
Trotz größter Konzentration im Straßenverkehr kann es immer wieder vorkommen, dass man mittels eines Radargerätes geblitzt wird, woraufhin eine überhöhte Geschwindigkeit festgestellt wird. In einem solchen Fall kann ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder gar ein Fahrverbot drohen. Welche Sanktionen im Einzelnen verhängt werden, kommt auf die Schwere des Vergehens an. Zudem steht den Behörden beim Erlass eines Bußgeldbescheides meistens ein gewisser Ermessensspielraum zu. In einem nicht bindenden Bußgeldkatalog sind allerdings je nach Höhe der festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung verschiedene Folgen für den Betroffenen vorgesehen.
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Der Strafenkatalog bei einem Geschwindigkeitsverstoß
Grundsätzlich wird bei der Höhe des Bußgeldes danach differenziert, ob das Vergehen innerorts oder außerorts stattfand. Aufgrund des größeren Unfallrisikos sind die Bußgelder und die Monate des Fahrverbotes innerhalb geschlossener Ortschaften um Einiges höher als außerorts. Bei der Höhe der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kann es vorkommen, dass besondere Verhältnisse herrschen, welche den Fahrzeugführer dazu zwingen, die Geschwindigkeit zu verringern. So ist beispielsweise bei angekündigten Gefahrenstellen oder bei schwierigen Wetterlagen das Kraftfahrzeug einem hohen Risiko ausgesetzt, weshalb das gefahrene Tempo angepasst werden muss. Von all diesen Faktoren abhängig kann per Bußgeldbescheid für die Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld zwischen 10 Euro für einen Tempoverstoß von weniger als 10 km/h außerorts und 680 Euro für über 70 zu schnell gefahrene km/h innerorts ausgesprochen werden. Ab einer Geschwindigkeit, die über 21 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit liegt, gibt es zudem Punkte im Fahreignungsregister. Bei schwerwiegenden Verletzungen des Tempolimits kann des Weiteren ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten verhängt werden.
Bußgeldbescheid genau prüfen: Was beachtet werden sollte
Weiterhin spielt bei der Festlegung des Strafmaßes eine Rolle, ob die Ordnungswidrigkeit vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Sollte die Tat vorsätzlich verübt worden sein, fällt die mögliche Strafe deutlich höher aus als im Bußgeldkatalog vorgesehen ist. Der Betroffene handelt mit Vorsatz, wenn er die Geschwindigkeitsbegrenzung kennt und es dennoch zumindest billigend in Kauf nimmt, zu schnell zu fahren. Außerdem sieht der Bußgeldkatalog härtere Sanktionen für Wiederholungstäter vor. Wer zum Beispiel innerhalb eines Jahres zweimal mit 26 km/h oder mehr geblitzt wird, dem droht ein Fahrverbot über mehrere Monate. Für den Verkehrsteilnehmer wirkt sich wiederum begünstigend aus, dass bei der Geschwindigkeitsmessung normalerweise 3 km/h Toleranz abgezogen werden. Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h werden sogar 3 % der gefahrenen Geschwindigkeit abgezogen.
Erfolgsaussichten eines Widerspruchs gegen Bußgeldbescheid
Dem Betroffenen einer angeblichen Geschwindigkeitsüberschreitung erhält zunächst im Rahmen einer Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme. Ein ordentlicher Bußgeldbescheid muss neben dem Anhörungsbogen noch viele weitere Details enthalten. Dazu gehört beispielsweise Name, Anschrift, Bezeichnung der Tat und etwaige Beweismittel. Oftmals stellt sich dem Adressaten des Briefes die Frage, wie er sich nun verhalten soll. Der formale Brief von der Polizei bzw. der zuständigen Behörde führt bei vielen Betroffenen zur sofortigen Zahlung der Geldbuße. Dabei vergessen die meisten Personen, dass dies nicht immer nötig ist und man gegen jeden Bußgeldbescheid Widerspruch einlegen kann. Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs hängen von verschiedenen Faktoren ab. Die besten Aussichten auf Erfolg sind gegeben, wenn man direkt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht einschaltet. Nur der verkehrsrechtlich versierte Rechtsanwalt kann nachprüfen, ob das Messverfahren ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Anders als man es als Laie vermuten könnte erfolgen fehlerbehaftete Messungen, die einen Freispruch des Betroffenen zur Folge haben, relativ häufig. Um den Fehler zu erkennen, ist ein Rechtsanwalt unabdingbar. Zur Einsicht in die Ermittlungsakte ist lediglich ein bevollmächtigter Rechtsanwalt ermächtigt. Ein Blick in die Ermittlungsakte ist für die Beantwortung der Frage nach den Erfolgsaussichten jedoch unerlässlich.
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