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Abstandsverstoß: Welche Strafen drohen?

Das Problem des fehlenden Sicherheitsabstands

sicherheitsabstand halber-tachoDas Nichteinhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstands gehört mit zu den häufigsten Unfallursachen. Dennoch scheint bei vielen Autofahrern die Wichtigkeit eines gebührenden Abstands zwischen den Fahrzeugen immer noch nicht in den Köpfen angekommen zu sein. Da sich viele Verkehrsteilnehmer aufgrund dieser Arglosigkeit fahrlässigerweise nicht an den Sicherheitsabstand halten, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und Auffahrunfällen im deutschen Straßenverkehr. Aus diesem Grund wird ein Abstandsverstoß, den viele Autofahrer als Banalität ansehen, teilweise mit empfindlichen Strafen sanktioniert.

„halber Tachowert“

Zu der Frage, wie groß der Sicherheitsabstand sein muss, macht das Gesetz keine genauen Angaben. In § 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es lediglich, dass bei einem plötzlichen Abbremsen des Vordermannes noch rechtzeitig angehalten werden kann. Wie groß der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug tatsächlich sein muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In erster Linie richtet sich der angemessene Abstand nach der gefahrenen Geschwindigkeit. Gemäß einer gängigen Faustformel entspricht der richtige Sicherheitsabstand dem „halben Tachowert“. Danach wären bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h zum Beispiel 40 Meter Abstand zum voranfahrenden Fahrzeug anzuhalten. Diese Faustregel setzt sich aus dem benötigten Bremsweg und dem Reaktionsweg zusammen. Die sogenannte Schrecksekunde sollte hier unbedingt mit eingerechnet werden, da sie wichtige Reaktionszeit verstreichen lässt. Die hier beschriebenen Rechenformeln sind allerdings für die Rechtsprechung keineswegs bindend. Sie stellen lediglich einen unverbindlichen Maßstab dar.

Der Mindestabstand in verschiedenen Situationen

abstandsverstossEin weiterer wichtiger Faktor für die Feststellung des gebotenen Sicherheitsabstands sind die Straßen- und Witterungsverhältnisse. Gerade bei extremen Verhältnissen wie Schnee oder Eis sollte der Sicherheitsabstand um ein Vielfaches vergrößert werden. Oftmals spricht man bei Schnee von einer Verdreifachung und bei Glatteis gar von einer Verneunfachung des ordnungsgemäßen Abstands. Doch auch bei relativ harmlosen Gegebenheiten wie das Vorliegen einer regennassen oder unebenen Fahrbahn sollte der herkömmliche Sicherheitsabstand mindestens verdoppelt werden. Da es in geschlossenen Ortschaften häufiger zu abrupten Bremsmanövern kommt, muss innerorts ganz besonders auf einen ausreichenden Abstand geachtet werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt der vorgeschriebene Mindestabstand die Strecke, welche in einer Sekunde zurückgelegt wird. Bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h wären dies 15 Meter.

Sanktionen bei einem Abstandsverstoß

Wegen der zahlreichen Unfälle, die durch zu dichtes Auffahren verursacht werden, sind die Geldstrafen für die Unterschreitung des Sicherheitsabstands auffallend hoch. Der Bußgeldkatalog legt in zwei Geschwindigkeitsbereichen ein abgestuftes Strafensystem fest, die bei einer Unterschreitung drohen. In besonders schweren Fällen kann es zum Beispiel zu einer Geldstrafe in Höhe von 400 Euro, vier Punkten in Flensburg und zu einer dreimonatigen Entziehung der Fahrerlaubnis kommen. Aufgrund des hohen Strafmaßes und der relativ guten Verteidigungsmöglichkeiten bei einem Abstandsverstoß sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt zur Verteidigung herangezogen werden. Nur ein versierter Rechtsanwalt erkennt etwa Anhaltspunkte für Messfehler oder Messungenauigkeiten. Bei einem Abstandsverstoß empfiehlt es sich also in fast allen Fällen einen Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Verkehrsrecht aufzusuchen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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