AG Landstuhl Az: 2 OWi 4286 Js 11751/13 Urteil vom 11.09.2014 1. Der Betroffene wird wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zu einer Geldbuße von 700 EUR verurteilt. 2. Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen. Angewendete Vorschriften: §§ 24, 25 StVG, 41 I, 49 StVO, 4 II, IV BKatV, 11.3.5 BKat Gründe I. Der Betroffene ist selbständiger Malermeister mit einem geschätzten Nettoeinkommen von 2000 EUR monatlich. Verkehrsrechtlich […]