1. Ich habe eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, wurde von der Polizei angehalten und habe sofort eine „Geldbuße“ bezahlt. Ist das Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren damit beendet? Ja. Bei geringfügigen Verkehrsverstößen kann die Polizei eine Verwarnung erteilen. Geringfügige Verkehrsverstöße werden mit einem Verwarngeld in Höhe von 5, 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 € geahndet. Auch ein Absehen von einem Verwarngeld ist möglich. Die Sache hat sich mit der Zahlung erledigt. 2. Ich habe eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, wurde von […]