Von einem Fahrverbot kann abgesehen werden, wenn der Betroffene an einer verkehrspsychologischen Schulung (im Fall: Einzelberatungsmaßnahme der Unternehmensgruppe TÜV Nord mit der Bezeichnung „avanti-Fahrverbot“) teilnimmt, diese erfolgreich absolviert und hierfür erhebliche finanzielle und zeitliche Aufwendungen tätigt. Das Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots (im Fall – 3 Monate) ist jedoch mit einer Anhebung der Regelgeldbuße verbunden (im Fall von 700,00 Euro auf 2.000,00 Euro). Durch die erfolgreich absolvierte verkehrspsychologische Schulung ist die Denkzettel- und Besinnungsfunktion […]